(ots) - Vom 4. bis 8. November 2013 findet bundesweit
"Haut&Job" 2013 statt - eine Woche im Zeichen der Aufklärung und
Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen. Experten rufen mit der
Kampagne insbesondere Beschäftigte in Kleinbetrieben dazu auf, bei
Hautproblemen frühzeitig aktiv zu werden. Denn was als juckendes
Handekzem anfängt, kann im schlimmsten Fall dazu zwingen, den Beruf
aufzugeben.
Zum Auftakt der Aktionswoche laden wir Sie ein zu einem
Pressegespräch am
4. November, 10 bis 13 Uhr
Kaiserin-Friedrich-Haus
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin
Hintergrund:
Hauterkrankungen stehen an der Spitze aller Berufserkrankungen. Im
Jahr 2011 wurden erstmals mehr als 25.000 berufsbedingte
Hauterkrankungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV) gemeldet. Das ist eine Steigerung um 30 Prozent gegenüber
2010. Hauterkrankungen stellen 35,2 Prozent aller
Berufskrankheiten-Verdachtsmeldungen dar.
Betroffene warten oft viel zu lange, ehe sie sich an einen Arzt
wenden. Dabei könnte ihnen in vielen Fällen geholfen werden. Auch das
zeigen die Daten der DGUV. "Demnach ist die Zahl der Patienten, bei
denen nach der Meldung ein ambulantes Heilverfahren beim Dermatologen
eingeleitet wurde, aktuell deutlich angestiegen, auf jetzt 80
Prozent, während gleichzeitig die Zahl der Berufsaufgaben bei
Betroffenen rückläufig ist", unterstreicht Prof. Swen Malte John,
Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie
(ABD). Somit sichert der frühzeitige Gang zum Hautarzt den
Arbeitsplatz.
Für diese Erfolge macht John unter anderem die 2010 gestartete
Aktionswoche "Haut&Job" verantwortlich. Sie ist der deutsche Teil der
im selben Jahr von der Europäischen Akademie für Dermatologie und
Venerologie (EADV) ins Leben gerufenen europaweiten "Healthy
Skin(at)work"-Kampagne.
Jetzt gilt es, in Sachen Aufklärung berufsbedingter Hautprobleme
und Hautschutz am Arbeitsplatz weitere Fortschritte zu erreichen.
Vier Ziele hält Prof. John für vorrangig:
1. Die Dunkelziffer bei beruflichen Ekzemerkrankungen und
Allergien muss weiter gesenkt werden.
Frühzeitige Behandlung kann eine Berufsaufgabe verhindern.
Berufliche bedingte Hauterkrankungen verursachen in Europa jährlich
über 5 Mrd. Euro Kosten.
2. Betroffene müssen wissen, dass einen Anspruch an die
Unfallversicherung haben.
Jeder Hautarzt kann mit Zustimmung des Patienten im
Hautarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung den Verdacht
auf eine berufsbedingte Hauterkrankung mitteilen. Die entsprechende
Untersuchung beim Hautarzt ist kostenlos. Wenn dieser später den
Behandlungsauftrag erhält, sind auch die Rezepte kostenfrei. Der
Hautarzt kann auch Präparate verordnen, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht erstattet werden.
3. Die Arbeitsschutzrichtlinien auf europäischer Ebene müssen
verbessert werden.
Eine beispielhafte freiwillige Rahmenvereinbarung der
Sozialpartner der Friseure in zwölf europäischen Ländern zeigt, dass
Betroffene in Risikoberufen zunehmend erkennen, was eine gezielte
Prävention von Berufsdermatosen zur Senkung des Krankenstandes und
zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann.
4. Hautkrebserkrankungen bei Outdoor-Workern sollten auch in die
europäische Liste von Berufskrankheiten aufgenommen werden.
In Deutschland wurden aktuell zwei Formen des hellen Hautkrebses
(aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome) als
Berufskrankheit anerkannt.
Hinweis an die Redaktionen: Zu Punkt 4 gibt es mit Unterstützung
der Europäischen Krebs Liga (ECL) am 5. November eine
Panel-Diskussion im Europa-Parlament in Brüssel.
Pressekontakt:
BVDD-Pressestelle
Ralf Blumenthal
Wilhelmstr. 46
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Mob. 0151 27048461