Alles neu macht der Mai – das gilt auch für das neue Mietrecht, das seit Mai in Kraft ist. Welche Erfahrungen haben die Wohnungsunternehmen bislang damit gemacht? Welche weiteren Änderungen sind nach Beendigung der Koalitionsverhandlungen zu erwarten? Antworten auf diese und andere Fragen gibt der 11. BBA-Mietrechtstag am 26. November 2013.
(firmenpresse) - Der Schwerpunkt der Tagung liegt auf dem neuen Mietrecht, bei dessen Novellierung der Gesetzgeber u.a. die energetische Sanierung vereinfachen und kritische Situationen wie Räumungen leichter handhabbar gestalten wollte. Experten aus Recht und Verbandswesen präsentieren und diskutieren dazu Erfahrungen aus der Praxis, stellen Abgrenzungsfälle dar und erläutern, was in der nächsten Zeit auf die Branche zukommt.
Neben den häufigsten Kündigungsgründen bei Zahlungsverzug, Kautionsfragen und den Richtlinien für Räumungen nach neuem Recht geht es auch um den beschränkten Vollstreckungsauftrag. Vorgestellt werden diese Inhalte von Rechtsanwalt und Justiziar Carsten Herlitz vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW), Berlin und Rechtsanwalt Frank Weißenborn von Wanderer und Partner Rechtsanwälte, Berlin.
Weitere Referenten wie Richter Robert Pragst vom Amtsgericht Lichtenberg in Berlin berichten außerdem über die richterliche Praxis, befassen sich mit dem Vorgehen in der Verwaltung, betrachten das Recht der Mieterhöhung im Licht der neusten Rechtsprechung und des Mietrechtsänderungsgesetzes oder setzen sich auch mit der Frage von Haustieren im Mietverhältnis auseinander.
Weitere Informationen zum 11. Mietrechtstag finden Sie unter http://www.bba-campus.de/kalender/singleview-tagung/article/11-bba-mietrechtstag.html
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