Die Bedeutung von Schneeketten für Reise- und Linienbusse im Winter wird vielfach unterschätzt, dabei ist das Mitführen von Schneeketten für Omnibusse vielerorts Pflicht für Autobusse. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Pflichten in Bezug auf Schneeketten für Busse im Winter.
(firmenpresse) -
In vielen Regionen Deutschlands hat es schon geschneit und auch in Österreich und der Schweiz gehört der Schnee wieder zum normalen Bild auf den Straßen. Mit dem Schnee kommen auch wieder zahlreiche Pflichten auf die Betreiber von Autobussen zu: Um ein sicheres Vorankommen der Reise- und Linienbusse gewährleisten zu können, müssen Schneeketten für Busse an Bord sein. Allerdings gibt es im Bereich der Schneeketten für Reis- und Linienbusse (http://www.schneeketten-profishop.de/busse-nutzfahrzeuge-lkw/) zahlreiche und häufig auch verwirrende Vorschriften, so dass im Folgenden ein Überblick gegeben wird, wann Busse Winterketten in Deutschland, der Schweiz und Österreich mitführen müssen.
Eine einheitliche Pflicht für Reise- und Linienbusse, Schnee-Ketten an Bord zu haben, gibt es nicht. In Deutschland wird mit entsprechenden Verkehrszeichen geregelt, dann Schneeketten für Omnibusse (http://www.schneeketten-profishop.de/busse-nutzfahrzeuge-lkw/) mitgenommen und auch verwendet werden müssen. Gerade lokal tätige Busunternehmen sind darauf meistens auch gut vorbereitet und rüsten die Autobusse frühzeitig mit den passenden Schneeketten für Busse aus. Bei Anbietern von Busreisen sieht das aber häufig anders aus und deren Autobusse für den Fernverkehr haben nicht immer die passenden Antriebs- und Spurketten an Bord. Daher sollten sich die Anbieter der Busreisen vorher genau erkundigen, ob in dem Zielgebiet oder auf dem Weg dorthin Schneeketten für Busse empfohlen werden oder sogar Pflicht sind.
Etwas einfacher ist die Regelung in Österreich. Dort gilt ab dem 1. November bis zum 15.April jeden Jahres die Pflicht für Reise- und Linienbusse mit mehr als 8 Sitzen, entsprechende Schneeketten für Reis- und Linienbusse für mind. 2 Räder einer Antriebsachse an Bord zu haben. Lediglich Linienbusse können von dieser allgemeinen Schneeketten-Pflicht für Reise- und Linienbusse ausgenommen werden.
Die Schweiz hingegen hat, wie Deutschland auch, keinen festen Zeitraum, in dem Schneeketten für Omnibusse Pflicht sind. Gerade in den Alpenregionen können einzelne Pässe oder Pass-Straßen aber auch in den Sommermonaten mit Schnee bedeckt sein, so dass es Busunternehmer und Reiseunternehmen gut beraten sind, ihre Autobusse mit den passenden Schneeketten auszustatten, wenn Fahrten in diese Regionen vorgenommen werden. Wie auch in Deutschland wird auch in der Schweiz per Verkehrsschild signalisiert, wann Schneeketten für Reis- und Linienbusse verpflichtend mitgeführt bzw. montiert werden müssen.
Ob der Süden Deutschlands, Österreich oder die Schweiz, gerade Anbieter von Busreisen oder Busunternehmer tun gut daran, rechtzeitig die Reise- und Linienbusse mit den passenden Winterketten auszustatten. So erspart man sich nicht nur Geldbußen, sondern kann durch die Schneeketten für Reis- und Linienbusse auch eine termingenaue und sichere Busreise für die Teilnehmer garantieren.