(ots) -
Der Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum
Haushaltsjahr 2012 wurde heute vom Europäischen Rechnungshof (EuRH)
veröffentlicht. In seiner Funktion als unabhängiger Prüfer hat der
EuRH die Jahresrechnung 2012 der Europäischen Union abgezeichnet, wie
er es seit 2007 alljährlich getan hat. In diesem Bericht wird aber
festgestellt, dass in den meisten Ausgabenbereichen weiterhin keine
umfassende Ãœbereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften
gegeben ist.
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http://www.multivu.com/mnr/63502-EU-accounts-signed-off-auditors
Der EuRH spricht sich dafür aus, die Ausgabenvorschriften der EU
zu überdenken, und empfiehlt eine Vereinfachung des rechtlichen
Rahmens. Der Progammplanungszeitraum 2014-2020 ist wahrscheinlich
weiterhin ausgabenorientiert, d. h., der Schwerpunkt liegt eher
darauf, die EU-Haushaltsmittel zuzuweisen und zu verwenden, und
weniger auf dem damit zu erbringenden Wert.
"Europas Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre
Gelder ausgegeben werden und ob sie ordnungsgemäss verwendet werden",
so EuRH-Präsident VÃtor Caldeira. "Ausserdem haben sie ein Recht
darauf zu wissen, ob damit ein Nutzen erbracht wird, insbesondere in
diesen Zeiten, in denen starker Druck auf den öffentlichen Finanzen
lastet."
Die vom EuRH geschätzte Fehlerquote für die Ausgaben aus dem
EU-Haushalt als Ganzes betrug im Haushaltsjahr 2012 4,8 % (3,9 % im
Jahr 2011). Im Jahr 2012 waren alle Bereiche, die operative Ausgaben
umfassen, in wesentlichem Ausmass mit Fehlern behaftet. Die
geschätzte Fehlerquote ist kein Mass für Betrug oder Verschwendung.
Es handelt sich um eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten
verausgabt werden dürfen, da sie nicht in Übereinstimmung mit den
betreffenden Rechtsvorschriften eingesetzt wurden. Zu den typischen
Fehlern zählen Zahlungen zugunsten von Begünstigten oder Projekten,
die für eine Förderung nicht in Betracht kamen, oder Zahlungen für
Anschaffungen von Dienstleistungen, Gütern oder Investitionen, bei
denen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht
ordnungsgemäss angewandt wurden.
Im Jahr 2012 beliefen sich die EU-Ausgaben auf 138,6 Milliarden
Euro, von denen etwa 80 % der geteilten Mittelverwaltung durch die
Kommission und die Mitgliedstaaten unterliegen. Der EuRH beanstandete
Fälle, in denen die Behörden in den Mitgliedstaaten über genügend
Informationen verfügten, um Fehler aufzudecken und zu berichtigen,
bevor die Ausgabenerstattungen aus dem EU-Haushalt beantragt wurden.
Die Vorschriften für den gegenwärtigen Programmplanungszeitraum
2007-2013 stellen nur einen geringen Anreiz für die Mitgliedstaaten
dar, die Finanzmanagementsysteme wirksamer zu nutzen. Im Bereich der
Kohäsionsausgaben beispielsweise können fehlerbehaftete
Zahlungsanträge einfach herausgenommen und durch andere ersetzt
werden, ohne dass den Mitgliedstaaten die Mittel aus dem EU-Haushalt
verloren gehen.
Video:
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Aidas Palubinskas, Press Officer European Court of Auditors,
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