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Fachanwalt für Erbrecht: Schutz vor Risiken in der Unternehmensnachfolge

ID: 974508

Ein Fachgebiet im Erbrecht stellt die Unternehmensnachfolge dar. Fachanwalt Ströbele aus Frankfurt weiß: Nur mit korrekter Todesfallplanung bleiben finanzielle und unternehmerische Risiken aus.

(firmenpresse) - Frankfurt, 05.11.2013 ? Im Rahmen der Klärung einer Unternehmensnachfolge gilt es, mit punktgenauen und rechtssicheren Formulierungen finanzielle sowie unternehmerische Risiken abzuschwächen. Eine falsche Todesfallplanung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Unternehmen in seiner heutigen Form nicht mehr existieren kann. Als Notar und Fachanwalt für Erbrecht mit besonderem Fokus auf das Thema Unternehmensnachfolge in Frankfurt am Main kennt Marc Ströbele solche Fälle nur allzu gut: "Sei es das Bestehen einer sich nachteilig auswirkenden Gesellschaftsform, die Erbschafts- und Ertragssteuern oder auch die fehlende Unternehmensspitze nach Eintreten des Erbfalls: Fallstricke lauern überall. Es ist wichtig, dass das Unternehmen so weitergeführt wird, dass es absolut im Sinne des Erblassers ist."

Notar Ströbele weiß, dass die Unternehmensnachfolge idealerweise zu Lebzeiten des Erblassers beginnt, und zwar mit einer lebzeitigen Vermögensübertragung. Der Frankfurter Erbrechtsanwalt kennt die Einflussmöglichkeiten, die Unternehmer sich vorbehalten können und die gewährleisten, dass die Firma des Erblassers sicher an die Folgegeneration übergeht. Neben der Prüfung, ob es nicht eine günstigere Gesellschaftsform gibt, werden auch die Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag sowie die Satzung des Unternehmens genauer betrachtet. Nachdem Umfang und Wert der Firma festgestellt wurden, weiß Ströbele als Anwalt für Erbrecht, welche steuerlichen Optionen sich dem Unternehmer bieten. Mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfer erfolgt die Übergabeplanung. Ein Unternehmenstestament stellt sicher, dass der Fortbestand des Unternehmens inklusive seiner Führung gewährleistet wird. Dafür wird ein Alleinerbe eingesetzt und Vermächtnisse an die Familie des Erblassers geklärt.





Als Fachanwalt für Erbrecht und Unternehmensnachfolge berät und vertritt Marc Ströbele seine Frankfurter Klientel außergerichtlich, gerichtlich, streitig und einvernehmlich sowie vermittelnd. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker begleitet der in Frankfurt als Notar zugelassene Ströbele die Klienten seiner Anwaltskanzlei in Frankfurt von der Nachlassplanung bis zur Vollstreckung der Wünsche des Erblassers.

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Als Fachanwalt für Familien- und Erbrecht berate und vertrete ich Sie kompetent und erfahren in allen Bereichen des Erbrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, gerichtlich ebenso wie außergerichtlich, streitig ebenso wie einvernehmlich und vermittelnd.



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Datum: 05.11.2013 - 10:40 Uhr
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Ansprechpartner: Andreas Klünder
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Frankfurt am Main


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Recht und Verbraucher


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