(ots) - Die EU-Kommission hat heute ein Leitlinienpaket zur
Ausgestaltung eines funktionierenden europäischen Energiebinnenmarkts
vorgelegt. Die Kommission spricht sich darin grundsätzlich für einen
marktbasierten Ansatz aus. Im Bereich der
Erneuerbaren-Energien-Förderung plädiert die Kommission für ein
Auktionierungsmodell, um den Ausbau der regenerativen Erzeugung
kosteneffizienter zu gestalten.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU), Hans-Joachim Reck, begrüßt die Pläne: "Wir unterstützen die
energiepolitischen Ziele der EU und setzen uns für eine sichere,
wettbewerbliche und klimaschutzorientierte Energieversorgung ein. Ich
teile die Ãœberzeugung, dass diese Ziele am besten in einem
funktionierenden Energiemarkt auf der Grundlage eines fairen und
offenen Wettbewerbs verwirklicht werden können." Mit dem
"Integrierten Energiemarktdesign" (iEMD) hat der VKU im März 2013
einen Vorschlag vorgelegt, wie der Energiemarkt in Deutschland neu zu
organisieren ist, damit die erneuerbaren Energien im Zusammenspiel
mit hocheffizienten, konventionellen Back-up-Kraftwerken, Speichern,
Demand-Side-Response und intelligenten Netzen die Grundlage für eine
sichere, wettbewerbliche und bezahlbare Energieversorgung bilden
können. Viele der VKU-Vorschläge lassen sich mit den heute
vorgestellten EU-Leitlinien vereinbaren: "Ausschreibungssysteme - wie
sie auch von der EU-Kommission als Option in Betracht gezogen werden
- sind aus unserer Sicht am besten geeignet, den Ausbau erneuerbarer
Energien zu steuern, zumal sie helfen können, die nötige Förderhöhe
zu minimieren", so Reck.
Im Bereich der Vorgaben für Kapazitätsmechnismen hingegen sieht
der VKU Bedarf nach einer methodenoffeneren Herangehensweise. Die
Mitgliedsstaaten sollten - unter der Voraussetzung der Konformität
mit dem EU-Energiebinnenmarkt - den wirtschaftlichen Betrieb von
effizienten Bestands- und Neuanlagen für die Bereitstellung von
zuverlässig verfügbaren Erzeugungskapazitäten durch passende
Kapazitätsmechanismen ermöglichen. Reck: "Die EU-Kommission sollte
sich nicht in Details ergehen oder uniforme Lösungen für alle
Mitgliedsstaaten vorgeben, sondern mit der Stärkung von Markt und
Wettbewerb einen ordnungspolitischen Rahmen vorgeben. Die konkrete
Ausgestaltung sollte dann an die jeweiligen nationalen Gegebenheiten
angepasst auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt werden können."
Der VKU begrüßt grundsätzlich den wettbewerblichen Ansatz der
EU-Kommission, erwartet aber eine weitgehende Zurückhaltung bei der
konkreten Ausgestaltung, wie dies auch Artikel 194 des Europäischen
Vertrages postuliert.
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