(ots) - Erstmals seit Inkrafttreten der Gesetzesregelung im
Jahr 1997 ist es der Selbstverwaltung im SGB V, dem
GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der
Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Träger von Pflegediensten
gelungen, sich auf einen Text zur Bundesrahmenempfehlung nach § 132a
SGB V zur häuslichen Krankenpflege zu verständigen. Trotz nicht
unerheblicher Interessensunterschiede und circa 100 unterschiedlichen
Verträgen auf Landesebene erzielten die Verhandlungspartner zu den
drängendsten Problemen der häuslichen Krankenpflege einen Kompromiss
und legten weitere Schritte für zukünftige Verhandlungen fest.
"Mit den Empfehlungen hat die Selbstverwaltung nach jahrelangem
Stillstand Handlungsfähigkeit bewiesen. Das Verhandlungsergebnis ist
ein Kompromiss zwischen den Verbänden der Pflegedienste und dem
Spitzenverband der Krankenkassen sowie den existierenden Verträgen
vor Ort und stellt einen ersten wichtigen Schritt für die
Pflegedienste, die Patienten, aber auch die Krankenkassen dar. Jetzt
müssen die vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen zügig umgesetzt
werden, damit die Ergebnisse auch in der Praxis ankommen", so Bernd
Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa).
Vereinbart wurde, zunächst insbesondere die Themen aufzugreifen,
die in der Praxis häufig problematisch sind. Folgende Punkte wurden
daher unter anderem einer Klärung zugeführt: der Einsatz der
Altenpflegekräfte als Pflegedienstleitung, Anzahl und Beschäftigung
von Pflegedienstleitung und Stellvertretung, das Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren von Leistungen und das Abrechnungs- und
Datenträgeraustauschverfahren. Zentrales Anliegen des bpa und der
weiteren Verbände war die uneingeschränkte Anerkennung und
Gleichstellung der Altenpflegefachkräfte als Pflegedienstleitung und
die Berücksichtigung von Heilerziehungspflegern bei Spezialdiensten
sowie die deutliche Entschlackung des Abrechnungsverfahrens -
Letzteres insbesondere durch die Klarstellung der
Verantwortlichkeiten im Genehmigungsverfahren: Hier ist nicht der
Pflegedienst für die Übermittlung von Dokumenten verantwortlich.
Außerdem wurde die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen geklärt,
wenn diese dem Pflegedienst noch keine Genehmigungsnummer übermittelt
haben.
Die Verhandlungspartner hatten sich im Vorfeld darauf verständigt,
zunächst die praxisrelevanten Themen der häuslichen Krankenpflege
aufzugreifen und anschließend weitere Regelungsinhalte der
Bundesrahmenempfehlung zu verhandeln und sukzessive
weiterzuentwickeln.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860,
www.bpa.de