(ots) - Einen deutlichen Anstieg von Hausverboten in
Alten- und Pflegeheimen registriert die Bundesinteressenvertretung
der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter
(BIVA e.V.). Im laufenden Jahr hat sich die Zahl der Ratsuchenden
wegen angedrohter oder ausgesprochener Hausverbote verzehnfacht.
Begründet werden diese Hausverbote regelmäßig mit
Arbeitnehmerschutzmaßnahmen. Die Pflegekräfte fühlten sich in ihrer
Arbeit gestört und könnten keine ordnungsgemäße Pflege mehr leisten.
Man sei daher genötigt, die störende Person des Hauses zu verweisen,
berichtet Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA.
Kommt es zu einem Hausverbot leide darunter in erster Linie der
Bewohner. Er vermisse seinen Angehörigen der oftmals der einzige ist,
der ihn besucht und den Kontakt zur Außenwelt aufrecht hält.
Richterliche Entscheidungen nach einer Einstweiligen Verfügung werden
vielfach zugunsten der Einrichtung entschieden, so die Erfahrung von
Kempchen. Viele Richter seien mit diesem Thema nicht vertraut und
ziehen daher die Bedürfnisse des Bewohners kaum in Betracht. Selbst
wenn der Bewohner ausdrücklich wünscht, dass er von dem Angehörigen
weiter besucht wird und dieser verspricht, sich nur in den Räumen des
Pflegebedürftigen aufzuhalten, werden Hausverbote richterlich
bestätigt.
Der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfred Stegger, fordert daher, dass
grundsätzlich auf Hausverbote verzichtet wird. Kommt es dennoch zum
Hausverbot und zur juristischen Auseinandersetzung verlangt er von
den Gerichten mehr Berücksichtigung der Bewohnerinteressen.
Die BIVA ist seit 1974 die einzige unabhängige, bundesweite
Interessenvertretung für Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote
im Alter und bei Behinderung in Anspruch nehmen.
Pressekontakt:
Andrea Scraback
Tel. 02254-2812
info(at)biva.de,