(ots) - Die Deutsche Bank kommt einfach nicht zur Ruhe.
Nun ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem
"Fall Kirch" gegen den Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen. Der Vorwurf:
"uneidliche Falschaussage". "Ich bezweifele, dass es eine Verabredung
zur Falschaussage zwischen den ehemaligen und aktiven Vorständen der
Deutschen Bank gegeben hat. Die beteiligten Personen wissen, um was
es geht und der Generalverdacht, dass man es mit krimineller Energie
zu tun hat, ist meines Erachtens an den Haaren herbeigezogen",
kommentiert Klaus Nieding, Vorstand der
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth sowie Vizepräsident der
DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die
Ermittlungen. Nieding, der seit vielen Jahren auf den
Hauptversammlungen der Deutschen Bank Stimmrechte von Anlegern
vertritt, weist zudem darauf hin, dass bereits das seinerzeitige
diesbezügliche Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Deutsche-Bank-Chef
Rolf Breuer eingestellt werden musste.
Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens sei auch möglich, ohne
dass entsprechende Beweise vorgelegt werden müssen. Vielmehr reiche
der Verdacht, dass die Begehung einer Straftat möglich ist, erklärt
Nieding. Die Schwelle dafür liegt recht niedrig: "Es reicht schon,
wenn der Zivilrichter im Schadenersatzprozess Kirch gegen Deutsche
Bank bezweifelt, dass die Zeugen die Wahrheit gesagt haben. Dann
gehen die Akten an die Staatsanwaltschaft und diese teilt dem Vorgang
ein Aktenzeichen zu. Damit ist das 'Ermittlungsverfahren' offiziell
eröffnet", sagt Nieding.
Für völlig verfehlt hält der Anlegerschützer die teilweise in der
öffentlichen Diskussion zu vernehmenden Vorschläge, die Deutsche Bank
solle im Zivilverfahren jetzt einen Vergleich abschließen, um so die
Staatsanwaltschaft milde zu stimmen. "Wir werden als Vertreter der
Interessen des Streubesitzes sehr genau hinschauen, wenn das Thema
Vergleich wieder auf die Tagesordnung kommen sollte. Wenn sich an der
Rechtseinschätzung der Bank nichts geändert hat, dann muss der
Streubesitz strikt dagegen sein, dass an eine Vergleichszahlung auch
nur gedacht wird. Denn das würde unberechtigterweise
Aktionärsvermögen schmälern", so Nieding weiter.
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