(ots) - Ein riesiger Schritt für alle eZigarettennutzer
ist gemacht: Das Reinheitsgebot für eZigaretten kommt. Der Verband
des eZigarettenhandels (VdeH) hat die Inhaltsstoffe für eZigaretten
verbindlich festgelegt und maximiert damit die Sicherheit für die
Konsumenten.
"Während die EU noch in den Startlöchern der
eZigaretten-Regulierung steckt, geht der Verband weiterhin voran und
schafft Tatsachen. Das Reinheitsgebot verdrängt alle unseriösen
Anbieter, die mit der Gesundheit ihrer Kunden spielen und
unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der Branche" sagt Dac
Sprengel, der Vorsitzende des VdeH. "Dieses Modell ist so simpel und
effektiv wie das Reinheitsgebot für Bier und hoffentlich genauso
erfolgreich."
Definition des Reinheitsgebots: "Zulässige Inhaltsstoffe von
eZigarettenliquids sind Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Nikotin
in Arzneibuchqualität (USP/ EP) sowie lebensmittelzugelassene Aromen
auf Wasserbasis ohne bekannte Inhalationsrisiken."
"Außer diesen fünf Zutaten hat keine Substanz etwas in den Liquids
zu suchen. Auch die Verbände weltweit haben bereits signalisiert, dem
deutschen Vorbild folgen zu wollen. Damit ist die häufig gestellte
Frage beantwortet, was denn überhaupt in den Liquids sei." so
Sprengel.
Nach der Festlegung der Nikotin-Obergrenze für eLiquids und den
Eigenmaßnahmen zur Optimierung des Jugendschutzes hat der VdeH mit
dem Reinheitsgebot nun schon die dritte wichtige Säule für einen
umfassenden Verbraucherschutz errichtet.
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels
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