PresseKat - Presserechtliches Informationsschreiben / Prof. Dr. Alois Mader / Berichterstattung vom 14.08.2013

Presserechtliches Informationsschreiben / Prof. Dr. Alois Mader / Berichterstattung vom 14.08.2013

ID: 976680

(ots) - Wir zeigen an, dass wir die presserechtlichen
Interessen des Sportmediziners Prof. Dr. Alois Mader anwaltlich
vertreten. Anlass unserer Beauftragung sind unwahre
Presseberichterstattungen über unseren Mandanten im Zusammenhang mit
der Studie "Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus
historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation"
unter der Leitung des Herrn Prof. Dr. Hanno Strang der
Humboldt-Universität zu Berlin.

Gegenstand unserer Beauftragung ist unter anderem ein Beitrag der
Wochenzeitung "Die Zeit" vom 14. August 2013, in dem Herr Prof. Mader
unzutreffend als Dopingforscher bezeichnet wird, der an der
Sporthochschule Köln Dopingmittel erforscht und die so genannte
"Kolbe-Spritze" entwickelt hätte.

Hierzu stellen wir fest, dass Gegenstand der Forschungsarbeit
unseres Mandanten die Entwicklung theoretischer (mathematischer)
Modelle zur Berechnung des Energieverbrauchs/-bedarfs bei sportlichen
(Höchst-)Leistungen in den Ausdauerdisziplinen einschließlich der
Bestimmung der Stoffwechselleistungsfähigkeit ist. Als Sportmediziner
- mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Humanleistungsphysiologie - ist es
weder anstößig noch unüblich sich auch zur Wirkungsweise von Doping-
und anderen leistungssteigernden Mitteln fachlich zu äußern. An der
experimentellen Erforschung unzulässiger Dopingmittel war unser
Mandant nicht beteiligt; auch hat er weder die Entwicklung noch den
Einsatz der so genannten "Kolbe-Spritze" bei den Olympischen
Sommerspielen 1976 zu verantworten oder gar initiiert.

Wir sind von unserem Mandanten beauftragt, gegen die
Berichterstattung der Wochenzeitung "Die Zeit" sowie deren
Internetpublikation "Zeit Online" gerichtlich vorzugehen und fordern
Sie auf, von einer Ãœbernahme der Falschberichterstattung Abstand zu
nehmen respektive im Falle einer bereits erfolgten Ãœbernahme die




Berichterstattung zu korrigieren.

Daniel Tobias Czeckay
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht



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Datum: 07.11.2013 - 16:02 Uhr
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