Das Arzthaftungsrecht/Medizinrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, für das ein Geschädigter qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung benötigt. Ciper & Coll. berichten über aktuelle Erfolge:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient oftmals gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
I.
Oberlandesgericht Celle - vom 16. Mai 2011
Tod nach arthroskopischer Operation einer 77jährigen Patientin, OLG Celle Az. 1 U 74/09
Chronologie:
Nach einer einseitigen arthroskopischen Operation wegenen degenerativ bedingter Arthrose ist eine betagte Patientin am Folgetag kollabiert und verstorben. Wegen einer unvollständig ausgefüllten Todesbescheinigung folgen Ermittlungen zur Todesursache.
Verfahren:
Das Landgericht Hildesheim (Az. 4 O 100/08) hatte die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Hinterbliebenen wurde das Verfahren durch das OLG Celle wegen wesentlicher Verfahrensmängel an das Landgericht zurückverwiesen.
Das OLG stellte fest, dass das Landgericht grob verfahrensfehlerhaft der mehrfach von der Klägerseite beantragten Beiziehung sämtlicher Behandlungsunterlagen sowie der staatsanwaltlichen Ermittlungsakten nicht nachgekommen sei. Damit seinen auch entscheidungserhebliche Fragen offen gelassen und unbeantwortet geblieben.
Anmerkungen:
Der vorliegende Fall ist als klassisch zu bezeichnen für die These, grundsätzlich gegen Klageabweisungen von Untergerichten, nochmals qualifizierte Berufungsgerichte zu involvieren.
Wenn Untergerichte, wie in dem vorliegenden Fall, sich nicht einmal an die grundsätzlichen rechtlichen Vorgaben halten, werden sie von den Berufungsgerichten mit Zurückverweisungen "abgestraft". Nun kann sich das Landgericht Hildesheim nochmals mit der Angelegenheit befassen und wird Anträge auf Klägerseite nicht grundlos ignorieren.
II.
Landgericht Berlin - vom 18. Mai 2011
Intraoperative abdominelle Gefässverletzung bei Bandscheibenoperation, LG Berlin, Az. 36 O 191/10
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin befand sich im Februar 2007 in stationärer Behandlung in der Klinik der Beklagten zu einer Bandscheibenoperation. Im Aufwachraum entwickelte sich eine Hypotonie und Tachykardie, in deren Folge die Patientin verstarb.
Der Beklagten wird vorgeworfen, intraoperativ eine abdominelle Gefässverletzung verursacht zu haben, die mitursächlich für den eingetretenen Tod der Patientin war.
Verfahren:
Nach Klageeinreichung war die Beklagtenseite bereit, eine Regulierung der Schadenpositionen im deutlich fünfstelligen Eurobereich vorzunehmen, so das die Kläger, eine Erbengemeinschaft der verstorbenen Patientin, die Klage zurücknehmen konnten.
Anmerkungen:
Nur selten werden Arzthaftpflichtprozesse in einer derart kurzen Verfahrensdauer abgeschlossen. Der Beklagtenseite war weder daran gelegen, eine umfassende Aufarbeitung der Angelegenheit durch das streitbefasste Gericht vornehmen zu lassen, noch die Sache über Jahre hinweig unnötig hinauszuziehen.
Mit der verglichenen Abfindungssumme sind die Kläger zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangt.
III.
Landgericht Berlin - vom 18. Mai 2011
Intraoperative abdominelle Gefässverletzung bei Bandscheibenoperation, LG Berlin, Az. 36 O 191/10
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin befand sich im Februar 2007 in stationärer Behandlung in der Klinik der Beklagten zu einer Bandscheibenoperation. Im Aufwachraum entwickelte sich eine Hypotonie und Tachykardie, in deren Folge die Patientin verstarb.
Der Beklagten wird vorgeworfen, intraoperativ eine abdominelle Gefässverletzung verursacht zu haben, die mitursächlich für den eingetretenen Tod der Patientin war.
Verfahren:
Nach Klageeinreichung war die Beklagtenseite bereit, eine Regulierung der Schadenpositionen im deutlich fünfstelligen Eurobereich vorzunehmen, so das die Kläger, eine Erbengemeinschaft der verstorbenen Patientin, die Klage zurücknehmen konnten.
Anmerkungen:
Nur selten werden Arzthaftpflichtprozesse in einer derart kurzen Verfahrensdauer abgeschlossen. Der Beklagtenseite war weder daran gelegen, eine umfassende Aufarbeitung der Angelegenheit durch das streitbefasste Gericht vornehmen zu lassen, noch die Sache über Jahre hinweig unnötig hinauszuziehen.
Mit der verglichenen Abfindungssumme sind die Kläger zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangt.
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