(ots) - Mit einem wegweisenden Urteil hat das
Oberlandesgericht Düsseldorf heute den Onlinehandel gestärkt: Der
Badarmaturenhersteller Dornbracht muss wegen gezielter Behinderung
des Onlinehandels inklusive Zinsen Schadenersatz in Höhe von rund
einer Million Euro an den Mönchengladbacher Fach- und Onlinehändler
Reuter zahlen. Auch Andreas Dornbracht, Geschäftsführer des
Iserlohner Unternehmens, haftet persönlich für den vollen Betrag.
Grund für die Klage Reuters war eine sogenannte
Fachhandelsvereinbarung Dornbrachts. Damit hatte der
Armaturenhersteller Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle
Rabatte gewährt, wenn diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte
nicht an Onlinehändler zu liefern. Das Bundeskartellamt hatte im
Dezember 2011 die Fachhandelsvereinbarung als wettbewerbswidrig
bemängelt. Die Richter des OLG hatten schon in der mündlichen
Verhandlung betont, dass die Fachhandelsvereinbarung gezielt den
Wettbewerb behinderte.
Geschäftsführer Bernd Reuter sagt: "Jetzt ist durch das OLG
bestätigt, dass Dornbracht uns geschädigt hat. Auch unsere Kunden
hatten unter den Lieferblockaden zu leiden. Wir haben immer betont,
dass wir Dornbracht-Produkte schätzen. Was wir allerdings entschieden
ablehnen, ist Dornbrachts Versuch, Preistransparenz zu unterdrücken
und den Internethandel zu bekämpfen. Verbraucher wünschen sich
unkomplizierte, komfortable Einkaufsmöglichkeiten zu jeder Zeit - der
professionelle Onlinehandel erfüllt diese Anforderungen. Wer den
Fachhandel im Internet blockiert, missachtet Kundenwünsche."
Das OLG ist der Argumentation Reuters allerdings nicht in allen
Punkten gefolgt: An die Feststellung der Höhe eines weitergehenden
Schadens wegen ausgebliebener Umsatzsteigerung stellt das Gericht
nach Meinung Reuters zu hohe Anforderungen. Die Revision hat das OLG
nicht zugelassen. Az.: VI U (Kart) 11/13
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