(firmenpresse) - München, Berlin 15.11.2013
Das OLG Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 30.09.2013 die Verpflichtung der Vienna Life zur Zahlung von Schadenersatz bestätigt. Nach den Ausführungen des OLG haftet Vienna-Life für die Beratung der Anleger. Obwohl sich der Sitz der Gesellschaft in Liechtenstein befindet, können Anleger aus Deutschland ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die geschädigte Anleger der Vienna-Life bei der Durchsetzung ihrer Rückabwicklungsansprüche unterstützt.
Gegenstand der Entscheidung des OLG Nürnberg, war die Primes Life One Zukunftspolice Selecta 2000/5, eine Lebensversicherung mit fondsgebundener Vermögensverwaltung. Nach dem Urteil des OLG Nürnberg hat der Anleger nunmehr einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung dieser Beteiligung. Vienna Life muss ihm nach dem Urteil des OLG neben seiner Einlage auch Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
Die Vienna-Life Lebensversicherung AG befindet sich bereits sein einiger Zeit in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Anlegern.
Bisher hatte sich die Versicherung immer damit verteidigt, dass es sich bei der Anlage vornehmlich um eine Versicherung und nicht um eine Kapitalanlage handelte, sodass etwaige Beratungsfehler der Versicherung nicht zugerechnet werden können.
Nach zutreffender Auffassung des OLG Nürnberg handelt es sich bei einer fondsgebundenen Versicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung allerdings eher um Kapitalanlage, so dass die hierfür entwickelten Beratungsgrundsätze Anwendung finden müssen, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies wurde nun vom OLG Nürnberg bestätigt.
War die Beratung des Anlegers fehlerhaft, muss sich die Versicherung dies zurechnen lassen. Dies hatte der BGH zuletzt schon für einen ähnlichen Sachverhalt entschieden. (Clerical Medical)
Der Ausgangspunkt für eine fehlerhafte Beratung kann bei fondsgebundenen Versicherungen schon im Informationsmaterial liegen. Da hier keine Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts besteht ist das Informationsmaterial meist nicht so ausführlich und kann deshalb Grundlage für einen Schadenersatzanspruch gegen die Versicherungsgesellschaft sein.
„In Sachen Vienna-Life drohen die Ansprüche allerdings bereits zum 31.12.2013 zu verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, weiter, sollten bis zum Ablauf der Frist keine verjährungshemmenden Maßnahmen getroffen worden sein“.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt István Cocron,
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