Unzureichende Beweise: Straffrei trotz schweizer Steuer-CD. Die Beweislage ist meist dürftig - die meisten Ermittlungen verlaufen im Sand.
(firmenpresse) - Immer mehr verdächtige Steuerhinterzieher werden von der Staatsmacht zu umfangreichen Steuernachzahlungen aufgefordert, weil angeblich belastende Daten aus Steuer-CDs vorliegen. Viele Steuerhinterzieher zahlen dann schnell die geforderten Beträge und hohe Bußgelder, obwohl die Beweislast aus den Steuer-CDs oft nicht für eine Verurteilung ausreichen würde. Steuern sparen ist dann nicht erfolgreich gewesen.
Dieses zeigte sich kürzlich, als vor dem Nürnberger Amtsgericht ein auf Steuern sparen ausgerichtetes Ehepaar freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft verfügte wie im Falle Zumwinkel über eine Steuer-CD der Liechtensteiner LGT-Bank, auf die Daten zu dem betroffenen Ehepaar vorgefunden werden konnten. Doch die Daten reichten dem Gericht nicht aus, um das Ehepaar wegen Steuerhinterziehung zu verurteilen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 46 Ds 513 Js 1382/11 ist inzwischen rechtskräftig.
Als Betroffener kann man sich die Zusammenhänge so klar machen: Auf einer Steuer-CD stehen Namen und Kontoinformationen, doch die Staatsanwaltschaft muss einem Gericht klar machen können, dass diese Daten zu Recht auf die Angeklagten zu beziehen sind. Außerdem muss sie verdeutlichen, wie die Angeklagten durch die Geldanlage im Ausland die Einkommenssteuer hinterzogen haben. Aus den Kontoständen allein kann keine bewusste Hinterziehung von Steuern abgeleitet werden. Erst wenn Einnahmen aus Zinsen oder Spekulationsgewinne vorliegen, entsteht eine Steuerpflicht.
Es kommt selten zu Verfahren vor Gericht, weil sich Staatsanwaltschaft und Steuerhinterzieher im Vorfeld des Verfahrens über die Nachzahlung der Steuern und die Höhe der Bußgelder einigen können. Möglicherweise ist dies nicht zum Vorteil des Steuerhinterziehers, denn in einem Verfahren vor Gericht muss die Staatsanwaltschaft dieses Vergehen nachweisen. Es genügt nicht, die Hinterziehung von Steuern plausibel zu machen und die Höhe der Steuerhinterziehung nach schwammigen Kriterien zu schätzen. Wenn außer der Steuer-CD keine weiteren verwertbaren Beweise vorliegen, dann wird dies je nach Gericht und sonstiger Verfahrenslage für die staatlichen Verfolger schwierig. Denn die Daten der Steuer-CD setzen sich oft aus Tabellen zusammen, die unvollständig oder fehlerhaft aus dem Datenbestand der ausländischen Banken abgeschrieben wurden.
Allerdings kann auch nicht übersehen werden, dass eine Einigung vor der gerichtlichen Auseinandersetzung viele Vorteile für den Steuerhinterzieher hat. Er vermeidet durch eine Einigung die Risiken der gerichtlichen Auseinandersetzung und kann seine Verluste aus der Steuerhinterziehung zeitnah kalkulieren und damit das Verfahren schnell beenden und auch jedes öffentliche Aufsehen vermeiden.
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