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So erhalten Minijobber eine Minijobrente

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So erhalten Minijobber eine Minijobrente

(firmenpresse) - Minijobrente ist die neue Altersvorsorge für Minijobber und Geringverdiener

Bei Minijobber und Geringverdiener hat sich das Problem vom Aufbau einer Minijobrente über die betriebliche Direktversicherung endlich geklärt. Auch Minijobber haben nun die Möglichkeit über das neuen bAV Produkt der Unternehmensgruppe B.G.-p. OHG, eine Betriebsrente zu erhalten und sich so um den Aufbau der eigenen Altersvorsorge ebenfalls zu kümmern.

Für Geringverdiener und Minijobber, die bereits etwas länger für Ihren Arbeitgeber tätig sind hat die neue Minijobrente viele Vorteile, unter anderem erhalten Minijobber nun ebenfalls in Form einer betrieblichen Direktversicherung die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge.

Der Ablauf bisher ist doch so: Ein Geringverdiener wie auch Minijobber verdienen in der Regel bis zu 400 Euro im Monat, wobei hier die Ausgaben für Steuer und Sozialversicherung vom Arbeitgeber pauschal abgegolten werden.

Möchte der Minijobber jetzt mehr arbeiten kommt er natürlich schnell über die 400 Euro Grenze mit der Folge, das der Status des Minijobber verloren geht und plötzlich Sozialabgaben fällig würden was jedoch der Geringverdiener wie auch Minijobber vermeiden wollte. Auch von der Arbeitgeber Seite ist dies nicht gewünscht.

Hier nun die einfache Lösung das sich Mehrarbeit wirklich lohnt.
Der Minijobber vereinbart in Absprache mit seinem Arbeitgeber eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit Und jetzt kommt der Clou, anstatt das jetzt der zusätzlicher Lohn ausgezahlt wird, werden die geleisteten Extrastunden in eine Betriebsrente eingezahlt, die zum Aufbau einer MinijobRente sprich betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Mit der MinijobRente wird somit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geholfen, denn der von beiden Seiten gewollte Minijobber Status bleibt erhalten. Die Minijobrente gibt es in Form der Entgeltumwandlung sowie auch in Form der Arbeitgeberfinanzierten Variante.





B.G.-p. OHG setzt beide Formen in der Beratung ein und findet somit einerseits großes Interesse bei den Unternehmen, die den Gleichbehandlungsgrundsatz im Unternehmen achten, sowie auch bei den Unternehmen /Arbeitgebern die genau Wissen das auch Minijobber einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben und dieser jetzt auch, ohne großen Aufwand, gewährt werden kann.

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Datum: 25.06.2009 - 14:06 Uhr
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Freigabedatum: 13.10.2009

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