Rechtsanwalt Thomas Eschle schreibt über Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart
(firmenpresse) - Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus maximal drei Instanzen
- Arbeitsgericht ( I. Instanz )
- Landesarbeitsgericht ( II. Instanz, Berufung )
- Bundesarbeitsgericht ( III. Instanz, Revision )
Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich nur innerhalb einer strikt einzuhaltenden Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung möglich.
Arbeitsgerichtsverfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern finden oft statt
wegen - Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
( 3 Wochen Frist s.o)
- offenen Gehaltszahlungen des Arbeitgebers
- Streit um Arbeitszeugnisse
- ungerechtfertigte Abmahnungen
- Mobbing durch Arbeitgeber
Bei Abmahnungen durch den Arbeitgeber ist es oft sinnvoll, dass statt einer Klage, der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers eine Gegendarstellung an den Arbeitgeber
schickt.
Das Arbeitsgericht beraumt nach der Klageerhebung im erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren zunächst einen „Gütetermin“ an. Das Arbeitsgericht versucht nun zunächst zwischen den Parteien ( Arbeitnehmer, Arbeitgeber ) eine gütliche Einigung zu erreichen.
Kommt im Gütetermin eine Einigung nicht zustande, so folgt ein „Kammertermin“. Im Kammertermin kann eine Beweisaufnahme ( z.B. eine Zeugenanhörung ) stattfinden.
Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet, so sind Sie persönlich verpflichtet zu erscheinen. Bei Missachtung dieser Anordnung droht ein Ordnungsgeld. Der Anwalt kann jedoch auch bei Gericht beantragen, Sie vom persönlichen Erscheinen zu entbinden.
Im Arbeitsrecht ist es wichtig, dass man rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschaltet ( gleich nach einer Kündigung oder Abmahnung ).
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446
E-Mail: KanzleiEschle(at)t-online.de
www.rechtsanwalt-eschle.info ( ausführliche Homepage )
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Eschle, Rennstr. 2, 70499 Stuttgart-Weilimdorf ist auf das Arbeitsrecht (Kündigung, Mobbingabwehr, Abmahnung), das Sozialversicherungsrecht/ Gesundheitsrecht im weitesten Sinne (Berufsunfähigkeitsrecht, Erwerbsminderungsrente, Schwerbeschädigtenausweis,
Krankengeld, Behindertenrecht, Vorsorgevollmacht), das Familienrecht (Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt), das Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Bussgeldverfahren), das Ausländerrecht und das Strafrecht spezialisiert. Die Anwaltskanzlei wurde 1996 gegründet. Soweit möglich wird versucht, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Das Kanzleisekretariat ist unter der Telefonnummer 0711-2482446 erreichbar. Hier erhalten Sie gerne einen Besprechungstermin bei Rechtsanwalt Thomas Eschle in den Kanzleiräumen. Eine Telefonberatung ist auch bundesweit möglich unter Tel: 0711-2482446.
Die Kanzlei hat einen aussagekräftigen Internetauftritt unter www.rechtsanwalt-eschle.info mit vielen Fachartikeln zu den Kanzleischwerpunkten.
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