(ots) - Bis 15.01.2014 müssen sich Abiturienten bei
Hochschulstart für Medizin und Zahnmedizin bewerben. An diesem Tag
laufen auch bereits die ersten Studienplatzklage-Fristen ab.
"Der frühe Vogel fängt den Wurm", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann
zu Grünberg, der sich auf das Einklagen von Studienplätzen
spezialisiert hat. Er rät Abiturienten dringend, sich zum
Sommersemester 2014 strategisch zu bewerben und vor dem 15.01.2014
auch bereits die ersten Studienplatzklage-Schritte vorzunehmen. Denn
die Doppel-Jahrgänge in NRW und Hessen dieses Jahres haben die
Situation weiter verschärft. Die Folge: Der Numerus clausus , der
bereits bei 1,3 liegt, wird noch härter.
Ãœber 15.000 Abiturienten warten seit Jahren auf einen Studienplatz
Medizin. "Ein Skandal ist das", sagt Studienplatz-Spezialist Naumann
zu Grünberg: "Junge Leute werden 7 Jahre in die Warteschleife
geschickt, gleichzeitig fehlen Ärzte oder müssen aus Osteuropa
abgeworben werden. Die Hochschulen vergeben jährlich insgesamt
hunderte Studienplätze in NC-Fächern nicht, die dann mit der
Studienplatzklage eingeklagt werden."
Wichtig ist, dass nicht erst gegen den
Hochschulstart-Ablehnungsbescheid geklagt wird. Frühe Fristen laufen
bereits am 15.01.2014 für das kommende Sommersemester ab.
Pressekontakt:
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten
und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Erfahrung in über 10.000 Studienplatzklage-Verfahren, insbesondere in
Medizin und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen
anderen Medien berichtet worden.