(ots) - Nach der Verjährung bleibt die Verantwortung
Nein, die Zeit heilt eben nicht alle Wunden. Das wird am Beispiel
des 66-jährigen Osnabrückers deutlich, der erst im Rentenalter die
Stärke aufbringt, sich mit den Verletzungen auseinanderzusetzen, die
ihm als Kind zugefügt wurden. Für eine strafrechtliche Aufarbeitung
ist es wohl zu spät. Die Beschuldigten sind entweder namentlich nicht
bekannt, oder sie leben nicht mehr, die Akten sind verschwunden, und
juristisch gesehen ist die Angelegenheit verjährt.
Aber wer hätte dem schmächtigen Knaben vor 54 Jahren denn
geglaubt, dass ihn ehrwürdige Patres aus Bonn wochenlang sexuell
missbrauchten? Möglicherweise hätte die Strafe am Ende nicht die
perversen Ordensbrüder ereilt, sondern ihn, wegen seiner "sündigen
Fantasien". Das gesellschaftliche Klima, das die Opfer vor solcher
Diffamierung schützt, musste in Jahrzehnten erst erkämpft werden.
Währenddessen sind die Taten verjährt. Eine tragische Erkenntnis für
die Menschen, die noch heute an den Folgen ihrer Verletzungen leiden.
Natürlich lassen sich die mit einer "Wiedergutmachung" nicht
heilen. Gleichwohl spricht die Höhe der Entschädigung Bände. In
Österreich zahlt die katholische Kirche bis zu 25 000 Euro, in Irland
80 000. In Deutschland sind es pauschal 5000 Euro, nicht viel mehr
als ein warmer Händedruck. Die Betroffenen vermissen ein klares
Bekenntnis, dass sich die Kirche ihrer Verantwortung stellt.
Rainer Lahmann-Lammert
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