(ots) - Richterbund gegen Führerscheinentzug als Strafe
Juristen melden "verfassungsrechtliche Bedenken" an und
kritisieren mangelnde Durchsetzbarkeit
Osnabrück.- Der Deutsche Richterbund hält das in den schwarz-roten
Koalitionsverhandlungen vereinbarte Fahrverbot für Kleinkriminelle
für kaum durchsetzbar. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Freitag) führte Stefan Caspari dies als Vertreter der
Strafrechtskommission des Richterbunds auf "verfassungsrechtliche
Bedenken" zurück. "Weil nicht jeder Täter einen Führerschein hat,
könnte die Strafe nicht bei jedem angewendet werden", erläuterte der
Jurist. Dies könne gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung
verstoßen. Anders als bei Geldstrafen oder Freiheitsentzug seien die
Justizbehörden beim Entzug einer Fahrerlaubnis ferner auf die
Kooperation der Betroffenen angewiesen. Der Führerschein könne zwar
eingezogen und zu den Akten gelegt werden. Dass dann wirklich nicht
gefahren werde, "kann kein Mensch überwachen", warnte Caspari
allerdings davor, dass die Strafe nur griffe, wenn die Täter ihr von
sich aus nachkämen.
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