Jede KFZ-Versicherung kann einmal im Jahr ordentlich gekündigt werden – und zwar zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
(firmenpresse) - Da in den meisten Fällen die Kfz-Versicherung zum 31.12. endet, bedeutet das, dass eine Kündigung der Versicherung spätestens zum 30.11. erfolgen muss. Doch Vorsicht: Es gibt auch Versicherungsverträge, die von der Laufzeit nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. So kann ein Kfz-Versicherungsvertrag beispielsweise auch vom 01.06. bis 31.05. datiert sein. Es empfiehlt sich daher also immer vorher den bestehenden Versicherungsvertrag zu prüfen um den Stichtag für die ordentliche Kündigung zu ermitteln.
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht besitzen Sie in diversen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Und zwar bei einer Prämienerhöhung, bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Verkauf Ihres PKWs. Eine weitere Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung ergibt sich nach Eintreten eines Schadensfalles. Dabei spielt es keine Rolle wer den Schaden verursacht hat oder ob der Versicherer den entstandenen Schaden vollständig reguliert oder nicht. Sowohl dem Versicherten als auch der Versicherungsgesellschaft steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wenn Sie kündigen möchten, beachten Sie dabei, dass die Kündigung des Vertrages immer schriftlich erfolgen muss. Im Kündigungsschreiben sollten Sie unbedingt die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen angeben. Außerdem sollten Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschicken, um einen Beleg für den Eingang der Kündigung zu haben.
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