Nach Schätzungen leben und arbeiten 100.000 bis 150.000 Frauen aus Osteuropa in deutschen Haushalten. Doch nur wenige Steuerzahler wissen, dass der Staat diese Art der Beschäftigung begünstigt.
(firmenpresse) - Die EU macht es möglich: Auch haushaltsnahe Dienstleistungen, die ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland in einem deutschen Haushalt erbringt, werden vom Fiskus begünstigt. "Dies trifft auch auch auf Haushaltshilfen bzw. 24-Stunden-Seniorenbetreuerinnen aus Osteuropa zu", wie Werner Sperber von der Personalvermittlung "Betreuerin-aus-Osteuropa.de" mitteilt.
"Voraussetzung ist natürlich, dass die Haushaltshilfe ordnungsgemäß im Herkunftsland sozialversichert ist und dies auch durch eine Bescheinungung (sog. A1-Formular) vom Sozialversicherungsträger offiziell bestätigt wird", sagt Werner Sperber im Hinblick auf einige schwarze Schafe in seiner Branche.
Vorsicht ist jedoch auch bei den Formalitäten geboten. So muss dem Finanzamt eine ordnungsgemäße Rechnung für die Aufwendungen der Haushaltshilfe bzw. 24-Stunden-Seniorenbetreuerin vorgelegt werden. Auch die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers, also einem Dienstleistungsunternehmen aus Osteuropa, muss dokumentiert werden.
Auf Barzahlungen jeglicher Art wird keine Steuerermäßigung gewährt!
Sind alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, können laut Gesetz die "haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen" steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei lässt es das Finanzamt zu, dass 20% der Aufwendungen bzw. maximal 4.000 Euro jährlich direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
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