PresseKat - CLLB Rechtsanwälte informieren: SEB Optimix Substanz und SEB Optimix Ertrag werden liquidiert

CLLB Rechtsanwälte informieren: SEB Optimix Substanz und SEB Optimix Ertrag werden liquidiert

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(firmenpresse) - München, 25.11.2013 Von Seiten der Fondsgesellschaft wurde mitgeteilt, dass die beiden Fonds SEB Optimix Ertrag und SEB Optimix Substanz in Liquidation gesetzt werden. Zahlreiche Anleger fragen sich nun, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Wie uns berichtet wurde, haben nicht wenige Anleger in offene Fonds investiert, weil sie in dem Glauben waren, eine sichere und jederzeit verfügbare Anlage zu erwerben. Dass dem nicht in jedem Fall so ist, müssen viele Investoren derzeit leidvoll erfahren. Auch die Anleger des SEB Optimix Substanz sind von einer Fondsschließung/-liquidation betroffen.

Setzt die Fondsgeschäftsführung die Rücknahme der Anteile aus oder wird der Fonds liquidiert, so kann der Anleger seine Fondsanteile nur noch über die Börse oder frei veräußern. In diesem Fall muss der Anleger regelmäßig nicht unerhebliche Verluste in Kauf nehmen. Alternativ kann der Anleger zuwarten, bis der Fonds wieder geöffnet bzw. abgewickelt wird. Aber auch wenn sich der Anleger hierfür entscheidet, sind Verluste einzukalkulieren.
Die Anleger sind jedoch nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger – und objektgerecht zu beraten. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Anteile an offenen Fonds regelmäßig nicht geeignet.
Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken sowie auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen werden kann.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.





Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist es beispielsweise kürzlich gelungen, für einen Anleger, der in den SEB Kapital Protekt Substanz P investiert hatte, erstinstanzlich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. € 350.000,00 durchzusetzen.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb offenen Fonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.

Zu beachten ist in derartigen Fällen häufig die Frage der Verjährung. Ein Zuwarten bis zur abgeschlossenen Liquidation des Fonds ist regelmäßig nicht möglich ist, ohne sich der Gefahr auszusetzen, mögliche Schadenersatzansprüche verjähren zu lassen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Alexander Kainz,
CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstraße 21,
80538 München,
Fon: 089-552 999 50,
Fax: 089-552 999 90;
Mail: kanzlei(at)cllb.de
Web: www.cllb.de



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Datum: 25.11.2013 - 14:24 Uhr
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