- VEA veröffentlicht Positionspapier zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen des Arbeitskreises Energie
- Konzept einer beihilfekonformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen
(firmenpresse) - Hannover, 25.11.2013. In einem heute veröffentlichten Positionspapier bezieht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) Stellung zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen des Arbeitskreises Energie. Der VEA begrüßt darin die Ansätze der Verhandlungspartner zur Reform des energierechtlichen Rahmens, sieht jedoch vor allem die Aspekte einer europarechtlichen Absicherung, Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit der Vorhaben kritisch.
Darüber hinaus unterbreitet der Bundesverband konkrete Vorschläge für eine zielgerichtete und beihilfekonforme Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen in Deutschland. So schlägt der VEA das Kriterium der unmittelbaren und mittelbaren Teilnahme am internationalen Wettbewerb als Anwendungskriterium für die Besondere Ausgleichsregelung vor. Außerdem sollte aus beihilferechtlichen Gründen auch die Einschränkung auf das produzierende Gewerbe entfallen.
Seit über 60 Jahren berät der VEA Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft und des öffentlichen Sektors in allen Fragen der Energiekostenreduzierung und des Energiemanagements. Mehr als 4.500 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet vertrauen auf die hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des VEA bei der Strom- und Gasbeschaffung, beim Prüfen von Rechnungen und Verträgen sowie der Energie-Effizienz. Die vom Bundesverband veröffentlichten Preisvergleiche geben regelmäßig einen fundierten Überblick über die Preisentwicklungen auf dem Energie- und Wärmemarkt.
Dr. Volker Stuke
Geschäftsführer
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
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