(ots) - Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
greift die zentralen Belange der Kommunen und damit auch die
Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auf. Das gilt
insbesondere für das Bekenntnis, die Kommunen bei der
Eingliederungshilfe zu entlasten (jährlich 5 Milliarden Euro).
Hervorzuheben ist die Absicht, die Finanzbeziehungen zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden neu zu ordnen (Einnahmen- und
Aufgabenverteilung der föderalen Ebenen, Länderfinanzausgleich,
Altschulden, Solidaritätszuschlag). Die Große Koalition bekennt sich
insbesondere zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und
eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung der Ebenen Bund, Länder und
Kommunen. Dort heißt es: "Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil
unseres Gemeinwesens. Sie nehmen wichtige Aufgaben der
Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahr. Um die
grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern,
müssen die Kommunen handlungsfähig sein. Voraussetzung dafür sind
auch gesunde Finanzen".
Ein großer Teil der genannten Maßnahmen, die die Kommunen
betreffen, müssen allerdings finanziell noch untersetzt werden. Ein
Erfolg für die Städte und Gemeinden wird erst dann zu erzielen sein,
wenn die angesprochenen Maßnahmen in den kommenden vier Jahren auch
wirklich umgesetzt werden.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD priorisiert u.a. folgende
Maßnahmen für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem
Finanzierungsvorbehalt stehen:
- Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen
weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin
die letzte Stufe der Ãœbernahme der Grundsicherung im Alter durch
den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1
Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen
der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf
Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet
werden. Bereits vor der Verabschiedung des
Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen
Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro
Jahr.
- Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei
der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und
Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können,
werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von
sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten
Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht
ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs
aufgestockt.
- Für die Städtebauförderung stellen wir insgesamt 600 Millionen
Euro zusätzlich zur Verfügung, um auf 700 Millionen Euro pro
Jahr zu kommen.
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