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SHW AG: Aufsichtsratsvorsitzender Anton Schneider legt sein Amt zum
Jahresende nieder - Georg Wolf als Nachfolgekandidat vorgeschlagen
27.11.2013 / 15:52
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PRESSEMITTEILUNG
Aufsichtsratsvorsitzender Anton Schneider legt sein Amt zum Jahresende
nieder - Georg Wolf als Nachfolgekandidat vorgeschlagen
Aalen, 27. November 2013. Der Aufsichtsratsvorsitzende der SHW AG, Anton
Schneider, hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er sein Amt als
Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender mit Wirkung zum 31. Dezember 2013
niederlegt.
Die Niederlegung erfolgt vor dem Hintergrund der Anfang November
durchgeführten Platzierung sämtlicher zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz
der Nordwind Capital befindlichen SHW-Aktien am Kapitalmarkt.
Herr Schneider gehört dem Aufsichtsrat der SHW AG seit derÜbernahme durch
Nordwind Capital im Oktober 2005 an.
Vorstand und Aufsichtsrat bedauern diesen Schritt und danken Herrn
Schneider ganz herzlich für die ausgezeichnete Arbeit und dasüberaus große
Engagement der letzten Jahre. Herr Schneider hat die Entwicklung der SHW AG
zu einem der führenden Automobilzulieferer von CO2-relevanten Pumpen und
Motorkomponenten sowie Bremsscheiben maßgeblich geprägt. In seine Zeit als
Aufsichtsratsvorsitzender fiel auch die Entscheidung für den Börsengang der
SHW AG, welcher in einem sehr schwierigen Börsenumfeld am 7. Juli 2011
erfolgreich realisiert wurde.
Es ist beabsichtigt, nach§104 Abs. 1 und Abs. 2 AktG die gerichtliche
Ergänzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu beantragen. Vorstand und
Aufsichtsrat haben beschlossen, dass dem Gericht Herr Georg Wolf, zuletzt
Vorsitzender der Geschäftsführung der ixetic GmbH (mittlerweile: Magna
Powertrain GmbH) als Kandidat für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden
soll. Der Aufsichtsrat hat ferner beschlossen, Herrn Wolf im Fall seiner
Bestellung zum Aufsichtsrat zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.Über SHW
Das Unternehmen wurde 1365 gegründet und zählt damit zu denältesten
Industriebetrieben in Deutschland. Heute ist die SHW AG ein führender
Automobilzulieferer mit Produkten, die wesentlich zur Reduktion des
Kraftstoffverbrauchs und damit der CO2-Emissionen beitragen. Im
Geschäftsbereich Pumpen und Motorkomponenten entwickelt und produziert der
SHW-Konzern Pumpen für Personenkraftwagen und sogenannte Truck&Off-Highway Anwendungen (Lkw, Agrar- und Baumaschinen sowie
Stationärmotoren und Windkraftanlagen) sowie Motorkomponenten. Im
Geschäftsbereich Bremsscheiben werden einteilige, belüftete Bremsscheiben
aus Gusseisen sowie Leichtbaubremsscheiben aus einer Kombination von
Eisenreibringen und Aluminiumtopf entwickelt und produziert. Zu den Kunden
des SHW-Konzerns gehören namhafte Automobilhersteller, Nutzfahrzeug- sowie
Landmaschinen- und Baumaschinenhersteller und andere Zulieferer der
Fahrzeugindustrie. Der SHW-Konzern produziert derzeit an vier
Produktionsstandorten in Deutschland. Diese befinden sich in Bad
Schussenried, Aalen-Wasseralfingen, Tuttlingen-Ludwigstal und Neuhausen ob
Eck. Mit etwas mehr als 1.000 Mitarbeitern erzielte das Unternehmen im
Geschäftsjahr 2012 mit den fortgeführten Geschäftsbereichen einen
Konzernumsatz von 325 Millionen Euro. Weitere Informationen erhalten Sie
unter: www.shw.de
Kontakt
Michael Schickling
Leiter Investor Relations&Unternehmenskommunikation
SHW AG
Telefon: +49 (0) 7361 502 462
E-Mail: michael.schickling(at)shw.de
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete
Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung der SHW AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch
unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die
Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen
Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaftübernimmt keinerlei
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an
zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in
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Fassung (der 'Securities Act') oder ohne vorherige Registrierung nur
aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.
Es findet keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäßden jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in Kanada, Australien, und Japan statt. In den Vereinigten
Staaten von Amerika erfolgt keinöffentliches Angebot von Wertpapieren.
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