PresseKat - Weihnachtsdekoration: Was Mieter beachten sollten

Weihnachtsdekoration: Was Mieter beachten sollten

ID: 989653

Lichterketten am Balkon und Adventskranz an der HaustĂŒr sind erlaubt

(firmenpresse) - MĂŒnchen (28.11.2013) - Mit der Vorweihnachtszeit beginnt wieder die Zeit der leuchtenden Krippenspiele, TannenbĂ€ume und WeihnachtsmĂ€nner. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) (http://www.vdwbayern.de) hat die wichtigsten Urteile zur Weihnachtsdekoration zusammengestellt.

In ihrer Wohnung können Mieter fast nach Belieben gestalten, um sich auf die Weihnachtszeit einzustimmen. Der Weihnachtsschmuck sollte am besten vom TÜV geprĂŒft sein. Auf keinen Fall sollte man WeihnachtsbĂ€ume und Adventsgestecke mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lassen.

Auch die Ă€ußere Gestaltung des Wohnhauses, etwa mit einer Lichterkette auf dem Balkon ist zulĂ€ssig, urteilte das Landgericht Berlin (LG Berlin - 65 S 390/09). Es handle sich inzwischen um eine weit verbreitete Sitte, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmĂŒcken, so das Gericht.

Schwieriger wird es, wenn der Mieter plant, die Hausfassade großflĂ€chig zu dekorieren. "Muss fĂŒr die Montage eines Weihnachtsmannes die Fassade angebohrt werden, gilt das als bauliche VerĂ€nderung", erlĂ€utert Verbandsdirektor Xaver Kroner. Der Vermieter kann in diesem Fall die Zustimmung verweigern.

Oberstes Gebot ist, die Nachbarn nicht zu beeintrÀchtigen. Deshalb sollte helle, blinkende Fensterbeleuchtung nach 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.

Verzierung von GemeinschaftsflÀchen

Das AufhĂ€ngen eines Adventskranzes an der HaustĂŒr ist nicht zu beanstanden. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes haben Mieter ein Recht auf Mitbenutzung von GemeinschaftsflĂ€chen wie dem Treppenhaus (BGH, V ZR 46/06). Voraussetzung fĂŒr die Nutzung ist allerdings, dass von den im Treppenhaus abgestellten GegenstĂ€nden keine Gefahren oder BelĂ€stigungen fĂŒr die Bewohner ausgehen. Das VersprĂŒhen von weihnachtlichen Duftmischungen im Treppenhaus geht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts DĂŒsseldorf zu weit (Az.: 3 Wx 98/03).
***
Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfÀhiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse.




***
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 1.970
***
Der Abdruck ist frei.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Im VdW Bayern sind 454 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 338 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 530.000 Wohnungen, in denen ein FĂŒnftel aller bayerischen Mieter wohnen.



PresseKontakt / Agentur:

ComMenDo Agentur fĂŒr Unternehmenskommunikation GmbH
Timm Leibfried
Hofer Straße 1
81737 MĂŒnchen
timm.leibfried(at)commendo.de
(089) 67 91 72-0
http://www.commendo.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gutjahr: Nachgefragt - wie viele Schwellen hat das Land? Hochklassige Möbel bei casaus.de jetzt auch mit der extravaganten Serie POMP
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.11.2013 - 12:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 989653
Anzahl Zeichen: 2285

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Straubinger
Stadt:

MĂŒnchen


Telefon: (089) 29 00 20-305

Kategorie:

Haus & Garten



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weihnachtsdekoration: Was Mieter beachten sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).

KinderlÀrm ist Zukunftsmusik ...

MĂŒnchen (16.09.2015) - Parkende Buggys im Treppenhaus, nĂ€chtliches Babygeschrei und spielende Kinder im Innenhof, fĂŒr manche Menschen ist das ein Ärgernis. Besonders in MehrfamilienhĂ€usern gibt es hĂ€ufig Streit zwischen Kinderlosen und Familien ...

Urlaubstipps fĂŒr Mieter ...

Kurz bevor es in den Urlaub geht, wird es hÀufig noch einmal stressig. Koffer packen, Reisedokumente und PÀsse herrichten, Geld abheben - im schlimmsten Fall unter Zeitdruck. Damit die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genossen werden kann, mus ...

Alle Meldungen von VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen)