(ots) -
- Koalitionsvertrag sieht Stärkung der Honorarberatung vor
- Niederlande und Großbritannien als Vorbild für Provisionsverbot
Die zukünftige Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat in ihrem
Koalitionsvertrag festgelegt, die Honorarberatung zu stärken und die
Provisionsberatung zurückzudrängen. Dies wird Anlegern und Bankkunden
in Deutschland zugutekommen. "Ziel muss es sein, den erfolgreichen
Beispielen in Großbritannien und den Niederlanden zu folgen und
endlich ein generelles Provisionsverbot einzuführen", unterstreicht
Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der quirin bank AG.
So heißt es im Koalitionsvertrag: "Wir werden die Einführung der
Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis
für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die
Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und
Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden
weiterentwickelt." Wichtig dabei ist es vor allem, der irrtümlichen
Annahme, klassische Finanzberatung sei umsonst, entgegenzuwirken.
"Honorarberatung weist transparent aus, was in der
Provisionsberatung möglichst gut versteckt wird: die Kosten", so
Schmidt. Zudem werde, da der Berater direkt vom Kunden bezahlt wird,
der Interessenkonflikt zwischen Berater und Kunde vermieden: Da bei
der Provisionsberatung der Produktgeber, wie etwa eine Versicherung
oder eine Fondsgesellschaft, den Berater bezahlt, wird dieser auch im
Sinne des Produktanbieters beraten. Wer hingegen vom Kunden in Form
eines transparenten Honorars bezahlt wird, kann unabhängig im Sinne
des Kunden beraten. Gerade Produkte mit niedrigen Kostenquoten - und
damit niedrigeren Vertriebsprovisionen - können von Honorarberatern
wesentlich besser eingesetzt werden.
Die Erfahrungen in den Niederlanden und Großbritannien, wo das
Provisionsverbot seit 2013 gilt, sind dabei sehr positiv. "Die
Erkenntnis in beiden Ländern ist, dass sämtliche
Transparenzvorschriften und Selbstverpflichtungen der letzten zehn
Jahre nicht zu mehr Verbraucherfreundlichkeit im
Finanzdienstleistungsmarkt geführt haben", betont Schmidt. Deshalb
war der Schritt, Provisionen gänzlich zu verbieten, der richtige.
Dies sollte auch die deutsche Politik anspornen, den bereits
eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
"Angesichts der immer komplexer werdenden - und somit für den
Anleger immer schwerer zu durchschauenden - Kapitalmärkte ist die
konsequente Förderung einer unabhängigen Honorarberatung als
Alternative zum Provisionsvertrieb heute mehr denn je erforderlich",
so Schmidt. Die quirin bank als erste und bisher einzige
Honorarberaterbank in Deutschland begrüßt die Bestrebungen der Großen
Koalition deshalb ausdrücklich.
Die Infografik zur Verbreitung der Honorarberatung in Europa
finden Sie hier als PDF:
www.quirinbank.de/system/images/945/original/Infografik_quirin_2.pdf
Ãœber die quirin bank:
Als erste Honorarberaterbank Deutschlands bietet die quirin bank
vermögenden Anlegern ein bisher einmaliges Betreuungskonzept, das auf
völliger Kostentransparenz und Rückvergütung aller Provisionen
beruht. Das Geschäftsmodell wird vom Bundesministerium für
Verbraucherschutz als zukunftsweisend betrachtet. Das Finanzinstitut
ist 1998 gegründet worden, hat seinen Sitz in Berlin und betreut
gegenwärtig rund 9500 Kunden mit einem Anlagevolumen von 2,5 Mrd.
Euro. Neben dem Anlagegeschäft für Privatkunden (Honorarberatung) ist
die quirin bank in einem weiteren Geschäftsfeld tätig: der Beratung
bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische
Unternehmen (Unternehmerbank).
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Kathrin Kleinjung
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