(ots) - Nach Kindesmissbrauch: Sicherungsverwahrung für
Sextäter?
Landgericht Osnabrück entscheidet - Opfer fürchten sich vor
Freilassung
Osnabrück.- Ein 2007 wegen Kindesmissbrauchs zu insgesamt 13
Jahren Gefängnis verurteilter Sextäter aus Bramsche beschäftigt
erneut das Landgericht Osnabrück: Die 10. Große Strafkammer will am
Mittwoch, 4. Dezember, darüber entscheiden, ob der Mann nach
Verbüßung der Strafe frei oder in lebenslange Sicherungsverwahrung
kommt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag).
Der heute 58-Jährige sei unter anderem wegen des schweren
sexuellen Missbrauchs zweier zum Tatzeitpunkt sieben und neun Jahre
alter Mädchen schuldig gesprochen worden. Der Pädophile hatte die
Minderjährigen nach Überzeugung des Gerichts vergewaltigt und von
seinen Taten Fotos und Videos angefertigt, die später im Internet
auftauchten. Insgesamt sei er in 26 Einzelfällen schuldig gesprochen
worden, schreibt die "Neue OZ".
Seit dem Urteil im November 2007 sitzt der Bramscher im Gefängnis.
Die Richter hatten sich damals vorbehalten, ob der Mann nach der
Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen wird. Wie die "Neue OZ"
jetzt unter Berufung auf das Landgericht berichtet, soll am Mittwoch
ein Gutachter seine Einschätzung abgeben, ob der Mann eine Gefahr für
die Allgemeinheit darstellt. Nach Paragraf 66a des Strafgesetzbuches
ist eine Sicherungsverwahrung dann anzuordnen, wenn auch nach
Verbüßung der Haft "erhebliche Straftaten zu erwarten sind, durch
welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden".
Laut "Neuer OZ" treten die beiden Opfer als Nebenkläger in der
Verhandlung auf. "Sie haben Angst davor, dass der Mann irgendwann
einmal wieder freikommt", sagte ihre Anwältin Maria Rainer-Volkert im
Gespräch mit der Zeitung. Aus ihrer Sicht führt kein Weg an einer
Sicherungsverwahrung vorbei.
Eine Entscheidung könnte nach Angaben des Blattes noch am Mittwoch
fallen, da die Kammer keinen weiteren Termin anberaumt hat. Die
Verhandlung beginnt um 9.15 Uhr.
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