Ciper & Coll. die Rechtsanwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) erhöhen weiter ihre Erfolgsstatistik. Dr. Dirk C. Ciper LLM berichtet über aktuelle Prozesserfolge:
(firmenpresse) - Kompetenz
Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt (s. Presse).
I.
Landgericht Aachen - vom 15. November 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte intramuskuläre Injektion mit Entwicklung eines Kompartmentsyndroms, LG Aachen, Az. 11 O 172/11
Chronologie:
Der Kläger stellte sich mit Rückenschmerzen in der Praxis des Beklagten vor. Dieser verabreichte ihm eine intramuskuläre Injektion, in deren Folge der Kläger ein Kompartmentsyndrom entwickelte. Der Beklagte verordnete dem Kläger daraufhin eine Antibiotikatherapie. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Bewegungseinschränkungen.
Verfahren:
Der erstinstanzlich bestellte Sachverständige stellte zutreffend fest, dass die vom Beklagten gewählte antibiotische Behandlung im Falle des Klägers ungeeignet und insofern fundamental (grob) behandlungsfehlerhaft war. Das Landgericht Aachen schlug den Parteien sodann auf Basis des Gutachtens einen Vergleich im deutlich fünfstelligen Eurobereich vor, auf das sich die Parteien einließen.
Anmerkung von Ciper & Coll.:
Bemerkenswert an der vorstehenden Angelegenheit ist es, dass dem eigentlichen Arzthaftungsprozess eine Klage auf Herausgabe der Behandlungsdokumentation vorausging. Der Beklagte verzögerte das Verfahren schuldhaft, indem er den Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Vorbereitung des Prozesses die Herausgabe der Kopien der Behandlungsdokumentation versagte. Ärzte und Krankenhäuser sind gemäß § 630 g BGB verpflichtet, ihren Patienten Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen zu gewähren, stellt die alleinsachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.
II.
Landgericht Stuttgart - vom 18. November 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nicht indizierte Lamotrigin-Therapie nach diagnostizierten myoklonischen Anfällen, LG Stuttgart, Az. 20 O 171/13
Chronologie:
Die Klägerin wurde im Hause der Beklagten vorstellig, nachdem sie einen Abend zuvor während des Autofahrens einen Schwächeanfall erlitten hatte. Die behandelnden Ärzte im Hause der Beklagten diagnostizierten myoklonische Anfälle und stellten die Klägerin medikamentös ein. Die Klägerin litt in der Folge unter starken Schwindelattacken, Sehproblemen, Kopfschmerzen, Müdigkeit sowie psychischen Beschwerden. Die behandelnden Ärzte attestierten der Klägerin eine Fahruntüchtigkeit für sechs Monate. Schließlich stellte sich die Klägerin bei einem Neurologen vor, der das Vorliegen einer Epilepsie ausschloss. Die von den behandelnden Ärzten eingeleitete Lamotrigin-Therapie war daher auch nicht indiziert. Ebenso wenig bestand eine Fahruntauglichkeit.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat ein fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat einen Behandlungsfehler eindeutig bestätigt, weshalb die Parteien auf Vorschlag des Gerichtes einen Vergleich schlossen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse ziehen sich in der Regel über mehrere Jahre hinweg. Lediglich in recht eindeutigen Fällen, wie der vorstehenden, gelingt es, die Verfahren kürzer zu gestalten. Die Verfahrensdauer hängt natürlich auch damit zusammen, wie lange ein vom Gericht bestellter fachmedizinischer Sachverständiger für seine Begutachtung benötigt. Die Zeitspanne kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren andauern, stellt die allein sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist LLM. fest.
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