(ots) - Blick in Abgründe
Endlich ist es so weit. Die Länder machen Ernst und legen ihren
Antrag auf Verbot der NPD dem Verfassungsgericht vor. Nach dem
peinlichen Scheitern im ersten Anlauf besteht damit die Chance, die
extremistischen Populisten und Hetzer doch noch als Verfassungsfeinde
in die Schranken zu weisen.
Spötter lästern, der große Aufwand lohne sich nicht, weil die NPD
nur wenige Wähler habe und es aktuell keine Gefahr einer
"Machtergreifung" gebe. Das ist nicht völlig von der Hand zu weisen -
und geht doch am Thema vorbei. Denn es bleibt wichtig, gefährlichen
Anfängen zu wehren - gerade vor dem Hintergrund der jüngeren
deutschen Geschichte.
Außerdem unterminiert die Legalität einer rassistischen und die
deutsche Grundordnung verhöhnenden Partei das Vertrauen in den
Rechtsstaat. Dem dürfen Demokraten nicht tatenlos zusehen.
Wie auch immer das Verfahren vor dem Gericht ausgeht, niemand wird
am Ende das Thema NPD noch beiseiteschieben können. Denn im
Verbotsantrag tun sich beim Blick auf die umstrittene Partei Abgründe
rassistischer Menschenverachtung auf. Ein Asiat oder Afrikaner wird
nie Deutscher werden können, so die NPD. Das weckt böse Erinnerungen
an NS-Positionen. Nazis formulierten: "Staatsbürger kann nur sein,
wer Volksgenosse ist, Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen
Blutes ist." Widerlich, dass solche Forderungen immer noch kursieren.
Uwe Westdörp
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