Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld (bundesweit) erhöhen ihre Erfolgstatistik.
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Landgericht Dortmund - vom 08. August 2011
Fehlerhafte Fixierung einer inkompletten Fraktur mittels Kirschnerdraehten, LG Dortmund, Az. 4 O 334/09
Chronologie:
Die Klaegerin begab sich nach einem Unfall im Oktober 2007 in die Klinik der Beklagten. Hier wurde eine Fraktur eines Fingers festgestellt und mit Kirschnerdraehten fixiert. Spaeter stellte sich heraus, dass die Draehte nicht richtig zusammengefuegt waren. Die eingetretene Verknoecherung hat in der Folge zu einer Fingerversteifung und einer Fehlstellung von 60 Prozent gefuehrt.
Verfahren:
Nachdem die Haftpflichtversicherung der beklagten Klinik die Haftung dem Grunde nach abgelehnt hatte, musste das Landgericht Dortmund involviert werden. Der vom Gericht bestellte Gutachter fuer Unfallchirurgie- und Orthopaedie stellte im Ergebnis mehrere OP-Fehler fest, woraufhin das Gericht den Parteien eine vergleichsweise Einigung vorschlug. Hierauf liessen sich beide ein. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fuenfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Auch bei eindeutigen Behandlungsfehlern verweigern Versicherungen oftmals die aussergerichtliche Regulierung. In solchen Faellen bleibt dem Geschaedigten keine andere Wahl, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie in dem vorliegenden Fall. An das Ergebnis des eingeholten Fachgutachtens halten sich die Gerichte in der Regel.
2.
Oberlandesgericht Koeln - vom 10. August 2011
Fehlgeschlagene transvaginale Hysterektomie mit Teilrektumresektion, OLG Koeln, Az. 5 U 130/10
Chronologie:
Die Geschaedigte litt nach einer Sterilisation im Jahre 2003 unter dauerhaften Beschwerden. Im Jahre 2006 wurde die Indikation zu einer Hysterektomie gestellt. Der Eingriff erfolgte sodann im Hause der Beklagten. Dabei kam es zu einer Perforation des Darmes, die eine Teilresektion und einen kuenstlichen Darmausgang erforderlich machte. Die Patientin leidet auch heute noch erheblich unter den Folgen der fehlgeschlagenen OP.
Verfahren:
Gegen das klagezusprechende Urteil des Landgerichtes Bonn (Az. 9 O 187/08) ging die Beklagtenseite in Berufung vor das OLG Koeln. Diese hatte jedoch keinen Erfolg. Im Ergebnis schlossen die Parteien einen Vergleich, wonach sich die Beklagtenseite verpflichtete, eine pauschale Gesamtregulierung von 25.000,- Euro vorzunehmen.
Anmerkungen:
In rund einem Drittel der Arzthaftungsprozesse kommt es nach inoffiziellen Statistiken zu einem positiven Ergebnis fuer den Patienten. Gegen eine Entscheidung der ersten Instanz geht die Beklagtenseite nur selten in die Berufung. In der Regel halten die erstinstanzlichen Entscheidungen zugunsten der Geschaedigten einer Rechtsmittelinstanz stand.
3.
Landgericht Stuttgart - vom 15. August 2011
Unterlassene Befunderhebung bei neu aufgetretenen Thoraxschmerzen, LG Stuttgart, Az. 15 O 453/09
Chronologie:
Der Kläger begab sich wegen pectanginösen Beschwerden bei körperlicher Belastung sowie Belastungsluftnot in die Notaufnahme der Beklagten.
Das Aufnahme- EKG zeigte einen abnormen Befund, der einerseits vereinbar ist mit EKG-Veränderungen bei Münnern mit arterieller Hypertonie, andererseits, wenn auch nicht typisch, mit einem akuten Koronarverschluss des Vorderwandastes der linken Koronararterie.
Weitergehende Untersuchungen wurden nicht vorgenommen. Der Kläger wurde entlassen und erlitt wenig später einen Infarkt.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat die Angelegenheit mittels eines internistisch-kardiologischen Fachgutachtens überprüfen lassen. Dieses stellte eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung fest, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet, den die sie akzeptierten. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Unterlassene Befunderhebungen stellen einen der Hauptvorwürfe aus dem Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Werden diese Unterlassungen gutachterlich bestätigt, geht der Geschädigte erfolgreich aus einem Prozess hervor.
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