(ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen
mit Behinderungen forderte die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention die neue Bundesregierung auf, die
geplante Reform des Teilhaberechtes strikt an der Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderungen auszurichten. Sie begrüßte zugleich,
dass der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und
der Abkehr vom Fürsorgerecht im Koalitionsvertrag ein hoher
Stellenwert eingeräumt worden sei. "Jetzt müssen auch Taten folgen.
Das neue Teilhaberecht muss zudem zum Ziel haben, Sonderwelten für
Menschen mit Behinderungen in Deutschland abzubauen und Alternativen
dazu aufzubauen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle, in Berlin.
Die bestehenden Regelungen mit stigmatisierenden, absondernden und
benachteiligenden Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen sollten
deshalb durch allgemeine, offene, dem Prinzip der Inklusion
verbundene Regelungen ersetzt werden. "Es geht um nichts weniger als
um die Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen bei gleichzeitiger
Auflösung der Sonderwelten in Deutschland", so Aichele. "Nur wenn
sich die neue Bundesregierung gegen die zum Teil auch
wirtschaftlichen Einzelinteressen von Einrichtungen, Trägern und
Berufsgruppen stemmt, kann die Auflösung dieser anachronistischen
Sonderwelten gelingen."
Der Menschenrechtsexperte forderte zudem, Teilhabeleistungen wie
zu Ausbildung und Arbeit einkommens- und vermögensunabhängig zu
gewähren. Die bisherige Regelung benachteilige Menschen mit
Behinderungen im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen. "Gerade weil
der Bund im Koalitionsvertrag seine Zusage über eine
Finanzierungsbeteiligung erneuert hat, steht er nun in der Pflicht,
dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen hier keine
Benachteiligung erfahren", betonte Aichele.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
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