(ots) - Wer die staatliche Riester-Zulage für 2011 noch
erhalten will, muss diese spätestens bis Ende dieses Jahres
beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in
Berlin hin.
Die Riester-Zulage erhält nur, wer sie beantragt. Den dafür
erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines
Riester-Vertrages. Der Antrag muss bis Ende 2013 beim Anbieter des
Riester-Vertrags vorliegen, um die Förderung für 2011 noch zu
bekommen.
Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann
über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf
Zahlung der Zulage verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig
überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse,
wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der Geburt eines Kindes,
müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.
Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 154 Euro pro
Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich
je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen
sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.
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