(ots) - Die Pläne der schwarz-roten Koalition in Berlin,
an den bundesweit rund 2.000 Kliniken - in Bayern rund 400 - künftig
nur noch einen Tarifvertrag pro Klinik gelten zu lassen, hat der
Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am vergangenen
Samstag kritisiert. Eine solche sogenannte Tarifeinheit mindere die
Attraktivität des ärztlichen Berufs und trage zu einer Verschärfung
der Nachwuchsprobleme in der ärztlichen Patientenversorgung bei.
Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern müssten selbst entscheiden
können, wer für ihre Arbeitsbedingungen ein Verhandlungsmandat
erhalte und verhandeln könne - dies zähle zu den
Arbeitnehmergrundrechten. "Die neue Regierung darf keine Einschnitte
gewerkschaftlicher Rechte durch gesetzgeberische Vorgaben
veranlassen", forderte BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan. "Ein
elementares Grundrecht aller Arbeitnehmer würde für Klinikärztinnen
und -ärzte außer Kraft gesetzt, wenn man die Tarifeinheit und damit
die Vormachtstellung der DGB-Gewerkschaften gesetzlich festschreiben
würde", so Kaplan weiter. Die Vizepräsidentin Dr. Heidemarie Lux
unterstrich die Forderung nach Tarifpluralität und sagte der
Ärztegewerkschaft Marburger Bund die Unterstützung der BLÄK zu.
Die künftige Koalition will einheitliche Tarifvereinbarungen für
alle Beschäftigten eines Unternehmens. Das würde auch arztspezifische
Tarifverträge gefährden. Wörtlich heißt es im Koalitionspapier: "Um
den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken,
wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip
unter Einbindung der Spitzen-organisationen der Arbeitnehmer und
Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende
Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen
Rechnung getragen."
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