Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit), informieren sporadisch über erzielte Prozesserfolge der Kanzlei. Landgericht Hanaus bestätigt Ciper & Coll.
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Hanau - vom 03. Dezember 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Luftröhrenriss nach Intubation anlässlich Arthroskopie, LG Hanau, Az. 9 O 1070/11
Chronologie:
Die Klägerin litt im Herbst 2009 unter Schulterschmerzen, die eine Arthroskopie notwendig machte. Diese nahm die Beklagte vor, wobei es aufgrund einer fehlerhaften Intubation zu einem Riss der Luftröhre kam. Es musste ein Stent gesetzt werden, damit sich der Riss wieder verschließen konnte. Mehrere monatelange Nachbehandlungen waren vonnöten.
Verfahren:
Das Landgericht Hanau hat die Sache umfassend fachmedizinisch mittels eines Intensiv- und Notfallmediziners prüfen lassen. Dieser kam im Ergebnis dazu, dass die Behandlung nicht lege artis erfolgte, woraufhin das Gericht den Parteien zur Vermeidung einer weitergehenden umfassenden Beweiserhebung einen Vergleich über 16.000,- Euro vorschlug.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Prozessvertreter der Klägerin hatten im Vorfeld des Prozesses den Versicherer der Beklagten zur Regulierung aufgefordert. Die Versicherung, die Alte Leipziger mit Sitz in Oberursel teilte jedoch per 20. Juli 2011 mit: "Wir sehen keine Hinweise für einen Behandlungsfehler". Der qualifizierte gerichtlich bestellte Gutachter sowie das befasste Gericht belehren die Alte Leipziger nunmehr eines Besseren, so Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM sowie der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM.
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