(ots) - Auf vielen Schreibtischen liegt in diesen Tagen eine
Schachtel Pralinen oder ein Kalender für das kommende Jahr.
Unternehmer verschicken Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner,
und der Chef will sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das
klingt zunächst harmlos. Sowohl der Beschenkte als auch der Absender
können aber dadurch in eine missliche Lage geraten. Gilt eine Flasche
Wein als Bestechungsversuch? Was ist mit der Einladung zum Essen beim
teuren Italiener? "Es gibt keine gesetzlichen Wertgrenzen, ab wann
ein Geschenk als Bestechung gilt", sagt Walter Schlegel,
Compliance-Experte von TÃœV Rheinland. Der Gesetzgeber stellt
einerseits keine klaren Regeln auf, sagt aber andererseits, dass
Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr verboten sind.
Compliance-Beauftragten benennen
Der Begriff "Compliance" bezeichnet die Einhaltung und Umsetzung
von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Es empfiehlt sich, in
Unternehmen klare Regeln aufzustellen, etwa eine Obergrenze für
Weihnachtsgeschenke. "Ist das Präsent deutlich teurer oder lässt sich
der Wert nicht eindeutig ermitteln, ist es sinnvoll, wenn der
Mitarbeiter Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder dem
Compliance-Beauftragten hält", schlägt Walter Schlegel vor.
"Geschenke sind unbedenklich, sofern sie angemessen sind. Erhalten
alle Mitarbeiter eine Flasche Sekt, braucht niemand zu befürchten,
der Bestechlichkeit beschuldigt zu werden", sagt der TÃœV
Rheinland-Experte. Kommt nur ein Mitarbeiter in den Genuss und
erwartet der Absender deshalb, bevorzugt behandelt zu werden, ist die
Situation eine andere. Sinnvoll ist es, im Unternehmen einen
Compliance-Beauftragten zu benennen. Um Mitarbeiter vor Bestechung
und Bestechlichkeit zu schützen, können Arbeitgeber außerdem
Schulungen und Seminare zu dem Thema anbieten.
Gute Prävention schaffen
Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, kann es auch
sinnvoll sein, externe Spezialisten einzubinden TÃœV Rheinland kann
Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen, eine gute
Prävention zu schaffen und Verstöße zu verhindern. Mehr Informationen
zu Dienstleistungen und Zertifizierungen gibt es auf
www.tuv.com/compliance.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse