(ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der
Menschenrechte erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Seit Bekanntwerden des massenhaften, anlasslosen Ausspähens von
privaten Daten durch die NSA werden die rechtlichen und
gesellschaftlichen Herausforderungen des Persönlichkeitsschutzes im
Internet in Deutschland heftig diskutiert. Die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte, die vor 65 Jahren verabschiedet wurde, ist dabei
auch heute noch ein wichtiger Bezugspunkt. Sie enthält bereits das
Recht auf Privatleben und das Kommunikationsgeheimnis. Diese Rechte
sind und bleiben die zentralen Maßstäbe für die menschenrechtliche
Bewertung des Abhörens von Telefonaten und des Abgreifens von Daten
durch Geheimdienste.
Diese Menschenrechte sind zudem im Zivilpakt der Vereinten
Nationen verbindlich festgeschrieben. Jede neue Kodifizierung des
Rechts auf Privatheit im digitalen Zeitalter darf das Schutzniveau
des Zivilpakts nicht unterlaufen. Die kürzlich von Deutschland und
Brasilien in die UN-Generalversammlung eingebrachte Resolution zum
Schutz der Privatheit, deren endgültige Annahme dieser Tage erfolgen
wird, spricht hier klare Worte. Sie fordert alle Staaten auf, das
Recht auf Privatheit zu achten und zu schützen. Sie sollen Maßnahmen
ergreifen, um Verletzungen dieser Rechte zu beenden beziehungsweise
zu verhindern. Sie müssen sicherstellen, dass die einschlägigen
innerstaatlichen Rechtsvorschriften und die Behördenpraxis mit ihren
Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsnormen in
Einklang stehen.
Diese Überprüfung steht in Deutschland aus. Der Bundestag sollte
sie schnell in Gang setzen. Denn es muss geklärt werden, unter
welchen Voraussetzungen Nachrichtendienste von Partnerstaaten auf
Kommunikation von Menschen in Deutschland zugreifen, ob deutsche
Behörden daran mitwirken und wie ein effektiver Datenschutz
gewährleistet werden kann. Hierzu sollte der Deutsche Bundestag einen
Untersuchungsausschuss mit umfassenden Befugnissen einsetzen."
Vor 65 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Vollversammlung
verabschiedet.
Interview mit Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, zum Internationalen Tag der
Menschenrechte am 10. Dezember (Video) http://ots.de/KCbHn
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