PresseKat - Debeka richtet neutrale Hotline zur Aufklärung ein

Debeka richtet neutrale Hotline zur Aufklärung ein

ID: 994263

(ots) - Die Debeka arbeitet weiter aktiv an der Aufklärung
der Vorwürfe, die gegen einzelne Mitarbeiter des Unternehmens erhoben
wurden. Deshalb hat die Versicherungsgruppe Ende November eine
neutrale Hotline zur Aufklärung eingerichtet und die Mitarbeiter
regelmäßig zur Mitwirkung aufgefordert. Diese vertrauliche Hotline
wird von einem externen erfahrenen Anwalt, der keine sonstigen
Mandate für die Debeka wahrnimmt, organisiert. Damit ermöglicht die
Debeka die Gewinnung weiterer Erkenntnisse und Hinweise, ob Verstöße
gegen Datenschutz vorliegen. Mitarbeitern, die Meldung erstatten und
sich dabei selbst belasten, wurde weitgehender arbeitsrechtlicher
Schutz zugesichert. Dies unterstützt die umfangreichen
Untersuchungen, mit denen die Debeka die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG beauftragt hat.

KPMG untersucht derzeit umfassend Prozesse zum Datenschutz und
deren Wirksamkeit. Die Ergebnisse dieser Prüfung fließen in die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, des Landesbeauftragten für
Datenschutz und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
mit ein. Die Debeka arbeitet eng und konzentriert mit den Behörden
zusammen, um schnellstmöglich und nachhaltig aufzuklären.

Einzelnen Mitarbeitern war vorgeworfen worden, illegal mit
Adressen gehandelt zu haben. Dadurch geriet die Debeka in die Kritik.
Aufgrund einer unzutreffenden Vermengung von Sachverhalten in den
Medien wurde im Zuge dessen auch die legale und seit Jahrzehnten
bekannte Vertriebsunterstützung durch nebenberuflich tätige
Empfehlungsgeber, so genannte Tippgeber, beanstandet. Wichtig ist:
Bei Tippgebern handelt es sich um legal agierende aktive Mitglieder
der Debeka, die ausschließlich dann eine Provision erhalten, wenn die
von ihnen empfohlenen Interessenten einen Versicherungsvertrag
abschließen. Diese Vergütung ist ein steuerpflichtiges




Nebeneinkommen. Die Tippgeber dürfen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften selbst keine Verträge mit Interessenten abschließen und
müssen dabei datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Auch der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat in einer
aktuellen Erklärung diesen branchenüblichen Vertriebsweg erläutert.

Davon unabhängig sind für die Debeka auch Versicherungsvermittler
im Nebenerwerb tätig. So wie hauptberufliche Versicherungsvermittler
können diese auch selbst Verträge vermitteln. Diese
Versicherungsvermittler sind nach § 92 b HGB registriert und mit
ihrem Gewerbe bei der IHK gemeldet. Die Debeka hat ca. 9.000
Außendienstmitarbeiter, rund 15.800 aktive Tippgeber und 107
Versicherungsvermittler im Nebenerwerb.

Weitere Informationen hat die Debeka auf ihrer Homepage unter
www.debeka.de und der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft unter
http://www.gdv.de/2013/12/was-ist-ein-tippgeber/ veröffentlicht.



Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation /
Pressesprecher

Christian Arns
st. Pressesprecher

Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Debeka Pensionskasse AG
Debeka Bausparkasse AG
Unternehmenskommunikation / Pressestelle (UK/E)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz

Telefax: (02 61) 4 98-11 11

E-Mail: presse(at)debeka.de
Internet: www.debeka.de


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Datum: 10.12.2013 - 17:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Finanzdienstleistung



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