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Neue OZ: Kommentar zu Bundesgerichte / Soziales / Leiharbeit

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(ots) - Politiker sind gefordert

In letzter Instanz haben die Richter am Bundesarbeitsgericht den
Ball in Sachen Leiharbeit wieder in die Politik gespielt. Richtig so,
da gehört er hin. Die künftige Bundesregierung und die
Bundestagsabgeordneten sind gefordert, Auswüchse in der
Zeitarbeitsbranche einzudämmen. Sie werden ja auch handeln. Auf neue
Regelungen haben sich jedenfalls Union und SPD im Koalitionsvertrag
geeinigt.

In bester Absicht führte die rot-grüne Regierung von Kanzler
Gerhard Schröder 2004 Erleichterungen für die Leiharbeit im Rahmen
der Agenda 2010 ein. Damit sollte deren gesellschaftliche Akzeptanz
erhöht werden. Denn Zeitarbeit kann Arbeitgebern und Arbeitnehmern
gleichermaßen Vorteile bringen: den Unternehmen, weil sie
Auftragsspitzen schnell und unbürokratisch auffangen können - und
Arbeitslosen, weil Betriebe wegen eines geringeren Risikos eher
bereit sind, befristet neue Mitarbeiter einzustellen.

Doch was in der Theorie gut gemeint war, wirkte sich in der Praxis
oft fatal aus, weil feste Arbeitsplätze in Leiharbeitsplätze
umgewandelt wurden. Die Dauer der Beschäftigung und die Bezahlung -
meist zu schlechteren Konditionen als in Stammbelegschaften -
entwickelten sich immer häufiger zum Zankapfel.

Hier besteht Handlungsbedarf - jedoch nicht in der Justiz, sondern
in der Politik. Schlecht wäre es jedoch, wenn zulasten der
Arbeitnehmer neue Schlupflöcher genutzt würden, etwa durch
Werkverträge.

Christof Haverkamp



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Datum: 10.12.2013 - 22:00 Uhr
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