PresseKat - Wann ist die Pflege zu Hause illegal?

Wann ist die Pflege zu Hause illegal?

ID: 994390

Rund 150.000 Haushalte in Deutschland vertrauen auf Pflegekräfte aus Osteuropa - doch viele machen sich aus Unwissenheit strafbar

(firmenpresse) - Schon heute gibt es rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Doch die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts lassen eine noch dramatischere Entwicklung befürchten - so soll die Anzahl der Pflegebedürftigen auf rund 3,4 Millionen im Jahr 2030 steigen.

Auch die Politik kann nicht länger vor diesem Trend die Augen verschließen. Derzeit denken die künftigen Koalitionäre aus CDU, SPD und CSU über eine Beitragserhöhung der Pflegeversicherung nach, um zumindest die Dramatik der Entwicklung etwas abzufedern. Glaubt man den Auguren aus dem politischen Berlin, so sollen in der kommenden Legislaturperiode mindestens sechs Milliarden Euro mehr für Pflege ausgegeben werden.

70 Prozent der Pflegebedürftigen leben bei der Familie

Während in der großen Politik noch debattiert wird, müssen Angehörige von Pflegebedürftigen trotz knapper Haushaltskasse handeln. Denn die Familie ist noch immer "der größte Pflegedienst der Nation", schließlich leben rund 70 Prozent der pflegebedürftigen Menschen im vertrauten Umfeld zusammen mit ihren Angehörigen.
Zum einen mag dies der finanziellen Situation geschuldet sein, aber zum anderen möchte man oftmals den Angehörigen nicht einen Lebensabend im Heim zumuten - zumindest so lange, wie es die Umstände erlauben.

150.000 Betreuerinnen aus Osteuropa pflegen in deutschen Haushalten

Sie hören auf die Namen Ewa oder auch Magdalena und sind Pflegekräfte aus Osteuropa, die in geschätzten 150.000 deutschen Haushalten still und fleißig ihren Dienst versehen. Mehr und mehr Familien vertrauen ihre pflegebedürftigen Angehörigen den helfenden Händen einer Betreuungskraft aus dem Osten an, um ihnen einen würdevollen letzten Lebensabschnitt im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

Vorsicht ist bei selbstständigen Pflegekräften aus dem Osten geboten

Doch bei der Entscheidung für eine Pflegekraft aus Osteuropa tut sich als erstes die Frage auf, auf welche Art und Weise diese zu beschäftigen ist. Viele Möglichkeiten, um sich bei der Entscheidungsfindung komplett verwirren zu lassen, bietet das Internet - so wird in diversen Foren intensiv darüber diskutiert, wie nun die Pflegekraft, z. B. aus Polen, am günstigsten und zugleich unbürokratisch zu beschäftigen sei.




Hiervor kann Werner Sperber, der seit mehreren Jahren eine Vermittlungsagentur für Betreuungskräfte in Bayern betreibt, nur warnen: "Wer Osteuropäerinnen als Scheinselbständige oder gar komplett ohne Anmeldung beschäftigt, wird damit nicht glücklich. Am Ende kommt meist ein böses Erwachen, welches ziemlich teuer werden kann."
So schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht, wenn der Zollinspektor unangemeldet an der Haustür klingelt. Neben einem saftigen Bußgeld droht die Rückzahlung der entgangenen Steuer- und Sozialabgaben an den Staat. "Auch im Krankheitsfall der illegal beschäftigten Betreuerin aus Osteuropa, kann man sich darauf einstellen das Portemonnaie weit öffnen zu müssen - denn die Krankenversicherung kommt für solch einen Fall nicht auf", so Werner Sperber auf Nachfrage.

Legal, unbürokratisch und auch pragmatisch ist nur das "Vermittlungsmodell"

Auf Nummer sicher hingegen fährt man mit dem "Arbeitgebermodell" oder auch dem "Vermittlungsmodell".
"Nicht jedermann möchte Arbeitgeber werden. Arbeitsvertrag, Anmeldung und das Abführen von Lohnsteuer und Sozialabgaben kann zur Last werden. Daher rate ich als pragmatische und unbürokratische Lösung zum Vermittlungsmodell", ist Werner Sperber überzeugt. Hierbei wird von einem Dienstleistungsunternehmen aus Osteuropa eine Betreuungskraft für einen bestimmten Zeitraum entsandt. Das Dienstleistungsunternehmen kümmert sich um alle Verwaltungsangelegenheiten, wie Entsendebescheinigung, Steuern und Sozialabgaben.
"Aus Erfahrung heraus empfehlen wir ausschließlich Pflegekräfte nach dem Vermittlungsmodell, denn den meisten Familien ist es lieber Auftraggeber als Arbeitgeber zu sein", teilt Werner Sperber abschließend mit.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Seniorenbetreuung aus Bayern.



Leseranfragen:

Altenhofweg 26a, 92318 Neumarkt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  NEU: Von Mini- bis Midi-Jobs – NWB Ratgeber für die Praxis Weihnachtsmärkte, Kaufhäuser und Taschendiebe
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 11.12.2013 - 07:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 994390
Anzahl Zeichen: 4235

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Werner Sperber
Stadt:

Neumarkt


Telefon: 09181 5209681

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wann ist die Pflege zu Hause illegal?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Werner Sperber, Personalvermitlung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Deutsch-Polnisches Wörterbuch für die Pflege zu Hause ...

"Die Sprache ist oftmals die größte Barriere beim Zusammenleben mit einer Betreuungskraft aus Osteuropa. Lässt sich diese Barriere überwinden, verläuft die Betreuung in der Regel reibungslos - denn Probleme können dann mit der Pflegekraft ...

Alle Meldungen von Werner Sperber, Personalvermitlung