(ots) - Der "Ratgeber: Recht" vom SWR mit Frank
Bräutigam am 14. Dezember 2013 um 17.03 Uhr im Ersten informiert u.
a. über folgende Themen:
Rechtsschutzversicherung - wenn man sie braucht, zahlt sie nicht
Diese Erfahrung haben viele Versicherte mit ihrer
Rechtsschutzversicherung gemacht. Schuld sind die sogenannten
Ausschlussklauseln, also das Kleingedruckte im Vertrag. Aber was
dürfen die Versicherungen tatsächlich ausschließen und was nicht?
Kann die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel vorschreiben, welchen
Anwalt man beauftragen darf? Der "Ratgeber: Recht" gibt die
Antworten.
Was tun bei Blaulicht? Wenn plötzlich Krankenwagen, Feuerwehr oder
Polizei mit Blaulicht und Martinshorn auftauchen, dann wissen
Autofahrer oft nicht wohin, oder bleiben in einer Art Schockstarre
einfach mitten auf der Fahrbahn stehen. Der "Ratgeber: Recht" gibt
Tipps, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält.
Kalte Wohnung - wenn der Vermieter nicht richtig heizt In der
kalten Wohnung sitzen, obwohl die Heizung voll aufgedreht ist. Das
passiert im Winter vielen Mietern. Manchmal ist die Heizung kaputt
oder der Vermieter will Kosten sparen und hat die Heizung einfach zu
niedrig eingestellt. Als Mieter muss man sich aber nicht alles
gefallen lassen. Man kann sich gegen frostige Temperaturen in der
eigenen Wohnung wehren, man muss dazu aber ein paar Regeln einhalten.
Deko-Terror zu Weihnachten - wenn es in den Fenstern blitzt und
blinkt Alle Jahre wieder werden in vielen Häusern die Fenster und
Balkone weihnachtlich geschmückt, manchmal sogar das ganze Haus mit
Lichterketten eingepackt. Doch an der Fassade hochkletternde
Nikoläuse und blinkende Sterne sind nicht jedermanns Sache,
insbesondere wenn dadurch das eigene Schlafzimmer erleuchtet wird.
Kann man sich dagegen wehren? Und muss man die Erlaubnis des
Vermieters einholen, bevor man sich ans Dekorieren macht? Dazu gibt
es weihnachtliche Urteile von deutschen Gerichten.
Die SWR-Sendung "Ratgeber: Recht" ist am Samstag, 14. Dezember
2013, um 17.03 Uhr im Ersten zu sehen.
Pressekontakt: Bruno Geiler, Tel. 07221 929-23273,
bruno.geiler(at)swr.de