(ots) - Das ifaa begrüßt Vorhaben, Arbeitsschutz zum
Thema "psychische Belastung und Arbeit" wissenschaftlich zu
untermauern
Im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD
wird dem Thema umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit ein
großer Stellenwert zugeordnet. "Grundsätzlich ist der ganzheitliche
Ansatz, d. h. physische und psychische Belastung in der Arbeitswelt
gleichermaßen zu betrachten, begrüßenswert", stellt Dr. Stephan
Sandrock, Experte vom ifaa, fest. "Gleichzeitig ist die alleinige
Nennung der Arbeitsplatzbedingungen als Grund für die drastische
Zunahme von psychischen Erkrankungen nicht richtig", so Sandrock
weiter.
Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass psychische Belastung durch
mehrere Faktoren entsteht. Dazu können auch unter Umständen die
Arbeitsbedingungen gehören. "Die Gründe sind aber meist
vielschichtiger. Zwei der möglichen Faktoren sind z.B. die
persönliche und genetische Disposition oder besonders belastende
Lebensereignisse," erklärt Sandrock. "Zusammenfassend ist
festzustellen, dass einzelne Ansätze zur Erklärung von psychischen
Störungen und deren Entstehung nicht ausreichend sind. Aus diesem
Grund sehen wir die Absicht in der Koalitionsvereinbarung, die
wissenschaftliche Erforschung zu intensivieren, als sehr positiv."
Das ifaa beschäftigt sich schon länger mit dem Thema psychische
Belastung. Dazu gehört auch die Entwicklung von Werkzeugen zur
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Unternehmen sollen befähigt
werden, psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz zu bewerten und
geeignete Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeit abzuleiten.
Unternehmen weiten Gesundheitsmanagement stetig aus
Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen aus der Metall- und
Elektroindustrie räumt dem Gesundheitsmanagement einen hohen
Stellenwert ein. Stetiger Wandel in der Arbeitswelt, u. a.
hervorgerufen durch Fachkräftemangel und demographischen
Veränderungen, macht es unabdingbar Mitarbeiter zu fördern und
leistungsfähig zu erhalten. Deshalb gehen viele Unternehmen mit gutem
Beispiel voran und setzen betriebliche Gesundheitsförderung
professionell um.
"Jeder Betrieb hat unterschiedliche Rahmenbedingungen und
Bedürfnisse", erläutert Sandrock. "Eine gesetzliche Vorschrift, wie
sie der Koalitionsvertrag andeutet, ist nicht für alle durchführbar
und notwendig. Zur Erhaltung der Gesundheit gehört außerdem auch der
eigenverantwortliche Umgang der Beschäftigten mit ihrer Freizeit."
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Christine Molketin, Telefon: 0211 542263-26, c.molketin(at)ifaa-mail.de,
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