(ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die künftige
Regierungskoalition auf, ihre Pläne zur Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland fallen zu lassen. In einem
heute (12. Dezember) veröffentlichten Gutachten empfiehlt der
Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, die 2006 erlassene
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend zu
überarbeiten, weil sie der EU-Grundrechtecharta widerspreche
(http://bit.ly/18nsHOP). In den meisten Fällen folgt der EuGH in
seinen Urteilen solchen Empfehlungen.
"Dieses Gutachten eröffnet die Chance, der pauschalen und
verdachtsunabhängigen Datenspeicherung EU-weit ein Ende zu setzen",
sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. "Jetzt ist die
künftige Koalition am Zug, sich von diesem überflüssigen und für die
Pressefreiheit schädlichen Instrument zu verabschieden."
ROG kritisiert eine generelle Speicherung von Verbindungsdaten
seit Jahren als Gefahr für den Informantenschutz und deshalb als
abschreckend für potenzielle Hinweisgeber, die für Journalisten
unerlässlich beim Aufdecken von Missständen sind. Zugleich ist der
Nutzen der Maßnahme überaus fraglich: Netzaktivisten haben aus Daten
des Bundeskriminalamts errechnet, dass die Vorratsdatenspeicherung
von Verkehrsdaten die durchschnittliche Aufklärungsrate von
Straftaten bestenfalls um 0,006 Prozentpunkte erhöht
(http://bit.ly/JhCris, Seite 31 f.).
ROG und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen plädieren
deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein
"System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von
Verkehrsdaten" in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen
(http://bit.ly/IR38cD). Entsprechende Forderungen sind auch Teil der
Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in
der Kommunikationsüberwachung, die ROG im vergangenen Juli zusammen
mit mehr als 260 Organisationen aus aller Welt beim
UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt hat und als Maßstab für
bestehende und künftige Gesetze betrachtet. (http://bit.ly/IR3Ma4)
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