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Neue OZ: Kommentar zu EU / Datenschutz / Grundrechte

ID: 995602

(ots) - Erfrischend unideologisch

Ein EU-Gutachter hat die Richtlinie der Europäischen Kommission
zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Das ist kein Grund zum Jubeln
für die Gegner dieser Ermittlungsmethode. Stattdessen ist nun klar:
Das anlasslose Speichern von Telefon- und Internetverbindungen zur
Kriminalitätsbekämpfung wird wohl europaweit kommen.

Denn das Gutachten verurteilt diese Ermittlungsmethode keineswegs
grundsätzlich. Es geht vielmehr um Details, etwa die Speicherfrist
von zwei Jahren. Die EU-Richtlinie ist in der Tat zu weit gefasst.
Sie öffnet dem Datenmissbrauch Tür und Tor. Es ist erfreulich, dass
der Europäische Gerichtshof nun voraussichtlich einschreiten wird, um
diese Gefahr zu reduzieren.

Gut ist aber auch, dass die Analyse nicht nur die Risiken, sondern
auch die Chancen der Vorratsdatenspeicherung hervorhebt. Das ist eine
erfrischend unideologische Herangehensweise an das Thema, wie sie in
Deutschland selten zu finden ist. Die Vorratsdatenspeicherung ist
nämlich weder Allheilmittel gegen Kriminalität, noch bedeutet sie
zwingend den Beginn des Ãœberwachungsstaates, wie viele Kritiker
behaupten. Es kommt auf die Details an - das EU-Gutachten gibt hier
gute Orientierung.

Die können Union und SPD gebrauchen. Sie wollen einen neuen Anlauf
bei der Vorratsdatenspeicherung unternehmen. Schon einmal sind die
Parteien damit in Karlsruhe gescheitert. Eine weitere solche
Peinlichkeit sollten sie sich ersparen.

Georg Kern



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Datum: 12.12.2013 - 22:00 Uhr
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