(ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der
Sozialverband VdK Deutschland wenden sich mit einer gemeinsamen
Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung der rentensteigernden
Bewertung von Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung bei
Altersteilzeit.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen
Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz wurde die rentensteigernde
Bewertung der Ausbildungszeiten aufgehoben. Ein Nebeneffekt davon
ist, dass die Altersrente bei Menschen, die in Altersteilzeit
arbeiten, ebenfalls geringer ausfällt. SoVD und VdK sind der Ansicht,
dass für diese Personengruppe die Altersrente nicht gekürzt werden
darf, weil Schul- und Hochschulzeiten keine Berücksichtigung mehr
finden.
"Wenn jemand einen Altersteilzeitvertrag abschließt, muss er auf
die wesentlichen Konstanten in der gesetzlichen Rentenversicherung
vertrauen dürfen; ansonsten fehlt es an hinreichender
Rechtssicherheit für längerfristige Altersteilzeitverträge", sagt
SoVD-Präsident Adolf Bauer.
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärt: "Wir sind der Meinung,
dass bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - als vom
Gesetzgeber geschaffene und auch geförderte Möglichkeit des
gleitenden Ausstiegs aus dem Arbeitsleben - ein besonderer
Vertrauensschutz gewahrt bleiben muss."
Menschen in Altersteilzeit müssen wieder darauf vertrauen können,
dass ihre Ausbildungszeiten bei Renteneintritt voll berechnet werden,
um mit Blick auf die Rentenhöhe keine böse Überraschung zu erleben.
Mit der gemeinsamen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen
SoVD und VdK ein Schlupfloch für versteckte Rentenkürzungen
schließen.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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