(ots) - Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 1,3
Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel
des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab der Staat im
Jahr 2012 netto rund 18,1 Milliarden Euro für diese Leistungen aus.
Dies waren 76 % der gesamten Nettoausgaben für Sozialhilfe in Höhe
von 24,0 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Zahl der
Empfänger besonderer Leistungen um 3,6 % und die diesbezüglichen
Nettoausgaben um 5,1 %.
Wie in den Vorjahren waren 2012 die am häufigsten in Anspruch
genommenen Leistungsarten die Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen mit rund 821 000 Empfängern und die Hilfe zur Pflege mit
rund 439 000 Leistungsbeziehern.
Methodischer Hinweis:
Zu den besonderen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
zählen die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), die Hilfe
zur Pflege (7. Kapitel), die Hilfe zur Ãœberwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) und die Hilfe in anderen
Lebenslagen (9. Kapitel).
Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen im Berichtsjahr.
Nachgewiesen werden alle Personen, die während des jeweiligen
Berichtsjahrs mindestens einmal besondere Leistungen nach dem 5. bis
9. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Bei einer Unterbrechung der
Hilfe um mehr als acht Wochen ist der Fall abzuschließen.
Mehrfachzählungen sind möglich, wenn derselbe Hilfeempfänger nach
einer solchen Unterbrechung wiederum eine Leistung erhält und
folglich erneut erfasst wird. Daneben werden auch Angaben zum 31.12.
des Berichtsjahrs erhoben. Die Stichtagszahlen sind somit kleiner als
die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten. Am 31.12.2012
bezogen in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 1,0
Millionen Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.
Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Sozialhilfe, Telefon: (0611) 75-8953,
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