(ots) - Probezeitkündigung bei HIV-Infektion eines für die
Arzneimittelproduktion im Reinraumbereich vorgesehenen Arbeitnehmers
- unzulässige Diskriminierung?
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat wegen
der grundsätzlichen Bedeutung des Falles für die Umsetzung der UN-BRK
in Deutschland im Rahmen des laufenden Revisionsverfahren vor dem
Bundesarbeitsgericht eine sogenannte Amicus-Curiae-Stellungnahme zu
denjenigen Aspekten eingebracht, die aus menschenrechtlicher Sicht
für die Entscheidung des Falles von wesentlicher Bedeutung sind und
die in den ersten beiden Instanzen keine adäquate Berücksichtigung
gefunden haben.
In dem hier zu entscheidenden Fall haben die Vorinstanzen nach
Auffassung der Monitoring-Stelle die UN-Behindertenrechtskonvention
nicht angemessen als Maßstab für die Auslegung der
streitentscheidenden Vorschriften des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in den Blick genommen.
Dr. Leander Palleit, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, ist am 19.
Dezember vor Ort im Bundesarbeitsgericht und steht für Interviews zur
Verfügung.
Interviewanfragen am 19. Dezember koordiniert die Pressestelle:
030-259359-14
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 259 359 14 * Mobil +49 160 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de