PresseKat - Pech gehabt! – Wenn die Haftpflichtversicherung im Schadenfall doch nicht zahlen muss

Pech gehabt! – Wenn die Haftpflichtversicherung im Schadenfall doch nicht zahlen muss

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Versicherungen zahlen nicht automatisch in jedem Schadenfall. Auch bei einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht jedes Haftungsrisiko per se mitversichert. Welche Risiken es gibt und wie sie ausgeschlossen werden können, ist längst nicht jedem Selbstständigen bekannt.

(firmenpresse) - Das Bürgerliche Gesetzbuch schafft die Grundlage für die allgemein gültige Haftpflicht. Demnach ist jeder verpflichtet, Schäden, die er einem Dritten zufügt, zu begleichen. Im Privatleben sichert die Haftpflichtversicherung vor allem Sach- und Personenschäden ab, wenn wir beipsielsweise etwas unbeabsichtigt kaputt machen oder sich jemand in unseren Räumen verletzt. Zusätzlich zu diesen Sach- und Personenschäden gehört für Selbstständige unbedingt auch eine Vermögensschadenversicherung zur Risikominimierung hinzu, die immer dann greift, wenn ein Freiberufler im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit unbeabsichtigt, aber schuldhaft finanzielle Schäden bei seinen Auftraggebern verursacht. Solche Vermögensschäden können je nach Branche gewaltige Höhen erreichen und schlimmstenfalls das finanzielle Aus für den Freelancer bedeuten.
Haftungsgrundlagen – Welches Risiko ist eingeschlossen?
Nicht jede Betriebshaftpflicht aber bietet hier gleichwertigen Schutz. Tatsächlich gibt es in Deutschland zwei Haftungsgrundlagen, nach denen Freiberufler als Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden können: die gesetzliche und die vertragliche Haftungsgrundlage. Welches Risiko dieser Unterschied birgt, verdeutlicht Lutz-Hendrik Groot Bramel, Geschäftsführer des auf Freelancer und Freiberufler spezialisierten Versicherungsmaklers gb.online gmbh: „Viele Selbstständige ahnen nicht, dass ihre Berufshaftpflicht nur dann zahlt, wenn die gesetzliche Haftungsgrundlage greift. Sie wissen nicht, dass ihre Versicherung für vertragliche Haftungsgrundlagen keine Leistung erbringt. In einem solchen Fall bleiben sie trotz abgeschlossener Berufshaftpflicht auf berechtigten Forderungen sitzen und müssen diese mit ihrem Privatvermögen begleichen.“
Unterschätztes Risiko für Freiberufler
Während die gesetzliche Grundlage im BGB eindeutig geregelt ist, können vertragliche Grundlagen je nach Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Freelancer deutlich anders ausfallen. „Hier ist es ratsam, Verträge gründlich zu prüfen, im Zweifel mit juristischer Unterstützung. Zusätzlich bietet sich der Abschluss spezieller Haftpflichtpolicen an, die mit den Versicherern für einzelne Branchen ausgehandelt wurden. Für IT-Fachkräfte empfehlen wir auf unserem Online-Portal www.easy-insure.eu beispielsweise eine explizite IT-Haftpflichtversicherung. Diese IT-Haftpflicht ist gezielt auf die Bedürfnisse von IT-Spezialisten ausgearbeitet, die ihren Kunden als Dienstleister zur Seite stehen. Und sie umfasst selbstverständlich nicht nur die gesetzliche, sondern auch vertragliche Haftungsgrundlagen“, erläutert Lutz Groot Bramel. „Gern prüfen wir auch bestehende Haftpflichtverträge von Freelancern und unterbreiten gegebenfalls Alternativvorschläge.“




Branchenspezifische Lösungen
Auch Freiberufler anderer Branchen sollten gründlich prüfen, welchen Risikoschutz ihre Berufshaftpflicht tatsächlich bietet. So sind für Ingenieure, die beratend oder als Planungsfachkräfte für wechselnde Auftraggeber tätig sind, oftmals ganze Risikobereiche oder einzelne Tätigkeitsbereiche per se von der Haftung ausgeschlossen. „Für Ingenieurbüros ist es sehr schwer, überhaupt eine passende Berufshaftpflicht zu finden“, berichtet Lutz Groot Bramel. „Eine sinnvolle Haftpflicht für Ingenieure orientiert sich gezielt an den Herausforderungen von Hochrisikobranchen wie dem Spezial-Maschinenbau, der Medizintechnik oder der Luft- und Raumfahrt. Wir bieten freiberuflichen Ingenieuren eine explizite Ingenieurhaftpflicht mit umfassendem Risikoschutz und ganz ohne Tätigkeitsausschlüsse – für gesetzliche wie vertragliche Haftungsgrundlagen.“

Alle Informationen zu branchenspezifischen Haftpflichtversicherungen, zur Frage der Haftungsgrundlage und einen kostenlosen Versicherungsvergleich finden IT-Freiberufler und selbstständige Ingenieure unter www.easy-insure.eu.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 2010 bietet die gb.online gmbh für Freelancer und Freiberufler, sowie für Unternehmen bis zu einem Umsatzvolumen von 500.000 € spezialisierte Deckungskonzepte in den Sparten Haftpflicht, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsrente. Insbesondere für Ingenieure und die Branche Informationstechnologie werden Haftpflichtversicherungen mit Leistungen weit über das marktübliche Niveau hinaus angeboten.

Das Ziel der gb.online gmbh ist es, den Versicherungsschutz auf mögliche Deckungslücken zu überprüfen und diese zu angemessenen Konditionen konsequent zu schließen.

Die gb.online gmbh steht ihren Kunden mit kontinuierlicher Beratung und Expertise als Partner zur Seite und hat durch die hohe Spezialisierung das Ohr dicht am Marktgeschehen. Somit kann schnell und effizient auf Anforderungen der Freiberufler, Unternehmer und Freelancern reagiert werden.

Im Schadenfall verfügt die gb.online gmbh über Sachverständige wie auch Rechtsanwälte, die in der Lage sind, Schadenfälle zu analysieren und die Gespräche mit den Anspruchstellern zu führen, und das in fast jedem Land dieser Welt.



Leseranfragen:

gb.online gmbh
Herr Lutz Groot Bramel
Frankfurter Strasse 93
65779 Kelkheim
Telefon: 06195 9919-60
Fax: 06195 9919-30
E-Mail: info(at)easy-insure.eu



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Datum: 18.12.2013 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Lutz Groot Bramel
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Kategorie:

Innovation


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.12.2013

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