(ots) - "Es ist ein Millionengeschäft, das die großen
Onlinehändler mit 'Legal Highs' machen", sagte Jörn Patzak von der
Staatsanwaltschaft Trier live bei stern TV. Und man könne dagegen nur
wenig tun. Denn: "Nur was im Betäubungsmittelgesetz steht, ist ein
Betäubungsmittel und der Umgang damit strafbar. Aber bei den 'Legal
Highs' wird das Gesetz umgangen, indem man chemische Veränderungen
schafft und einen Stoff nutzt, der nicht im Gesetz steht. Wir warten
daher brennend auf eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof."
Auch Dr. Volker Auwärter von der Universität Freiburg warnte im
stern TV-Studiogespräch vor den Gefahren sogenannter "Legal Highs",
die im Internet als Kräutermischungen, Raumdüfte oder Badesalze
angeboten und zu Rauschzwecken konsumiert werden: "Das Problem mit
diesen Substanzen ist, dass sie wesentlich stärker wirken als zum
Beispiel Cannabis. Bei Cannabis tritt eine Deckelung der Wirkung ein,
das passiert hier nicht - und das kann im Extremfall, wenn man eine
zu hohe Dosis erwischt, tödlich sein", sagt der Chemiker, der als
erster das Rätsel der "Legal Highs" entschlüsselt hat.
Tödliche Gefahr aus dem Internet
stern TV hatte zuvor darüber berichtet, wie einfach die
Rauschmittel im Internet zu bestellen sind - und dass die
Kräutermischungen längst nicht so harmlos sind, wie dort suggeriert
wird. Während die Verkäufer einen harmlosen Kick und gute Laune
versprechen, warnen Experten vor den fatalen Folgen: "Inzwischen gibt
es einige Todesfälle. Da sind Leute an der pharmakologischen Wirkung
verstorben", sagt Dr. Volker Auwärter. Mit Cannabis dagegen sei das
noch nicht passiert.
Die Zahl synthetischer Drogen wächst seit Jahren stetig: Heute
gibt es etwa 200 Substanzen - und ständig kommen neue hinzu. Was
genau in den Mischungen aus dem Internet steckt, weiß niemand. Dazu
kommt, dass die Zusammensetzung und der Wirkstoffgehalt der
Mischungen oft sogar von Tütchen zu Tütchen variieren.
Drogenhersteller nutzen Gesetzeslücke
Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist es schwierig, gegen die
modernen Designerdrogen vorzugehen, weil Konsumenten und Hersteller
eine Lücke im Deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nutzen: Danach
sind Substanzen nur verboten, wenn sie explizit im Gesetz aufgelistet
sind. Hersteller umgehen das Verbot einzelner Substanzen, indem sie
diese durch synthetische Zusätze modifizieren.
Nach Meinung vieler Juristen kann der Verkauf von "Legal Highs"
derzeit nur im Sinne des Arzneimittelgesetzes geahndet werden, denn
die Substanzen beeinflussen aus ihrer Sicht physiologische Funktionen
und gelten somit als Arzneimittel. Das aber ist umstritten. Die EU
will nun aber mit strengeren Vorschriften dafür sorgen, dass
schädliche psychoaktive Substanzen schnell vom Markt genommen werden
können.
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